Immer wenn Landwirte mit dem Mähen ihrer Wiesen beginnen, geraten Rehkitze in Lebensgefahr. Die Deutsche Wildtier Stiftung schätzt, dass rund 92.000 Kitze jährlich durch Mäharbeiten sterben, da sie im hohen Gras kaum zu entdecken sind und bei Gefahr instinktiv versuchen, sich noch tiefer auf den Boden zu kauern.
Viele Jäger nutzen Drohnen, um in Wiesen abgelegte Rehkitze zu finden und zu retten. Für diese Zielgruppe, hat die Gothaer ihren Versicherungsschutz um eine Drohnenkasko-Versicherung erweitert. "Wir haben unsere erfolgreiche Jagdausrüstungsversicherung aufgrund der enormen Nachfrage der Jäger und deren Vereine, weitere Rehkitze zu retten, in unserem Versicherungsschutz ergänzt", erläutert Dirk van der Sant, Line of Business Manager Jagd bei der Gothaer.
Auch Drohnenzubehör ist versichert
Einzige Voraussetzung, um den Versicherungsschutz zu erlangen: Es muss bereits eine Jagdversicherung, etwa eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung, eine Gruppen-Haftpflicht-Versicherung oder Vereins-Haftpflicht-Versicherung, bei dem Versicherer bestehen.
Die Versicherung kann für Drohnen oder Multikopter bis zu einem Gesamtwert inklusive Zubehör von 10.000 Euro und einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm inklusive Zubehör abgeschlossen werden. Als Zubehör gelten zum Beispiel die Fernsteuerung, Kameras, Wärmebildkameras, Objektive, Ladegeräte, Netzteile, Ersatzakkus, Taschen oder Koffer. Es besteht Versicherungsschutz für Sachschäden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung als Folge eines Anpralls, Bodensturzes, Bruchs, Bedienungsfehlers oder Vorsatz Dritter, durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie während der Transporte in Kraftfahrzeugen und sonstigen Beförderungsmitteln.
van der Sant weist darauf hin, dass die Anschaffung von Drohnen für Vereine auch von der Bundesregierung gefördert wird. Bis zum 1. September 2021 können eingetragene Vereine, die sich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen, Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen, um Drohnen anzuschaffen. Pro Verein werden bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro oder 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) www.ble.de/rehkitzrettung.
Autor(en): versicherungsmagazin.de