Die Hannoversche Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) überarbeitet und mehrere Leistungsverbesserungen sowie eine neue Leistung eingeführt. Diese Anpassungen basieren laut dem Versicherer auf Rückmeldungen von Vermittlern und Endkunden.
Eine der zentralen Neuerungen ist der so genannte "Krisen-Airbag", der im Trauerfall Unterstützung bietet. Versicherte erhalten bis zu 2.000 Euro, wenn ein naher Angehöriger, wie Eltern, Partnerin beziehungsweise Partner oder Kinder, verstirbt. Dieses Geld soll für stationäre oder ambulante private Therapien sowie für private Sozialberatung oder digitale Angebote zur Trauerbewältigung verwendet werden können.
Änderungen bei Dynamik-Option
Darüber hinaus nahm die Hannoversche Veränderungen bei der Dynamik-Option vor, die den Kaufkraftverlust der Berufsunfähigkeitsrente ausgleichen soll. Die Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit wurde auf eine Jahresrente von 120.000 Euro angehoben, um auch bei höheren Renten einen Inflationsschutz zu gewährleisten. Außerdem könnten dynamische Anpassungen nun bis zum 60. Lebensjahr vorgenommen werden (bisher war dies bis zum Alter von 55 Jahren möglich). Versicherungsnehmerinnen und -nehmer können die Dynamik zudem ab sofort jederzeit aussetzen, was zuvor nur fünf Mal in Folge möglich war.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung von "gebrochenen Versicherungsjahren". Unabhängig davon, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, sollen Kundinnen und Kunden immer ein Vertragsende erhalten, das mit dem Geburtstag und dem Endalter der versicherten Person übereinstimmt. Dies verhindere, dass am Ende der Vertragslaufzeit eine Lücke oder eine Doppelrente bis zum Beginn der Altersrente entstehe, so der Versicherer.
Quelle: Hannoversche Lebensversicherung
Autor(en): versicherungsmagazin.de