Die Hannoversche Lebensversicherung hat eine neue Grundfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Das Produkt sichert den Verlust von Alltagstätigkeiten ab. Im "Basis-Tarif 18" zählen dazu elementare Fähigkeiten etwa Sprechen, Gehen, der Gebrauch eines Armes, die geistige Leistungsfähigkeit sowie eine eigenständige Versorgung.
Der Premium-Tarif erweitert den Basis-Tarif um die Fähigkeiten Heben und Tragen, Knien und Bücken, Bildschirmtätigkeit, Benutzung der Tastatur, des Smartphones oder Tablets, Fahrradfahren oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Verlust einer dieser Grundfähigkeiten, etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus. Kinder erhalten bereits ab sechs Jahren einen Versicherungsschutz.
Zusätzliche Bausteine
Beide Tarife können optional um die folgenden Varianten erweitert werden:
- Baustein "Psyche": Bei Erschöpfungszuständen oder Konzentrationsverlust bekommen Kunden eine Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente. Darüber hinaus gibt es den "Krisen-Airbag", der beispielsweise als Hilfe zur Trauerbewältigung bis zu 2.000 Euro leistet. Diese Leistungen sind nach Angaben des Anbieters einzigartig im deutschen Lebensversicherungsmarkt.
- Baustein "Schwere Erkrankungen": Etwa bei Krebserkrankungen oder Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion leistet der Versicherer Einmalzahlungen in Höhe einer Jahresrente. Auch wenn die Kinder der versicherten Person schwer erkranken oder durch einen Unfall mehr als zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, wird komplette Jahresrente ausgezahlt.
- Baustein "Bauhandwerk": Dieser Baustein versichert typische Bauhandwerksfähigkeiten, wie auf Knien arbeiten, über Kopf arbeiten, Benutzung eines Baugerüstes sowie den Arbeitsunfall. Geht eine der bedingungsgemäß versicherten Fähigkeiten verloren, erhält die versicherte Person eine Rentenzahlung.
- Baustein "Arbeitsunfähigkeits-Leistung": Bei einer Krankschreibung für mindestens sechs Monate zahlt die Hannoversche eine Rente für maximal 24 Monate.
Das neue Produkt passt sich an den jeweiligen Bedarf der Kunden an: Auf Wunsch sind unter anderem hohe Dynamiksätze mit Erhöhungen bis 120.000 Euro oder eine Verlängerungsoption bei Anhebung der Renten-Regelaltersgrenze möglich. Bei Ablehnung der Leistung beteiligt sich der Versicherer an den Kosten, die in der Leistungsfallprüfung entstehen.
Autor(en): versicherungsmagazin.de