Obwohl im Handwerk ein großer Teil der meldepflichtigen Berufsunfälle passiert, haben laut einer aktuellen Umfrage der LV 1871 weniger als die Hälfte (39,9 Prozent) der Handwerkerinnen und Handwerker eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU). LV 1871 Vorstand Klaus Math sagt, der Versicherer habe seine BU jetzt "speziell auf Handwerksberufe zugeschnitten".
Die repräsentative Umfrage wurde laut der LV 1871 in Kooperation mit Civey im Oktober und November 2023 mit 1.002 Fachkräften aus dem Handwerk durchgeführt. Einen Unterschied gab es auch zwischen ledigen und verheirateten Beschäftigten. Erstere Gruppe hatte mit 28,8 Prozent seltener eine BU als zweitere (40,4 Prozent). Ebenso zeigt die Umfrage auch Unterschieden zwischen Altersgruppen. So gaben Beschäftigte zwischen 18 und 29 Jahren mit 63,5 Prozent am zweithäufigsten an, noch keine BU abgeschlossen zu haben. Nur die Altersgruppe über 65 Jahren lag mit 75,2 Prozent noch darüber. Die Befragten im Alter zwischen 40 und 49 Jahren waren die einzige Gruppe, bei der mit 55,6 Prozent die Mehrheit angab, schon eine BU abgeschlossen zu haben.
BU mit speziellen Bestandteilen
Die LV 1871 bringt jetzt die "Golden BU" auf den Markt, die einige auf Handwerksberufe zugeschnittene Bestandteile enthalten soll. Beispielsweise die Meister- und Technikergarantie: sie soll für die Dauer einer Weiterqualifikation zum Techniker und Meister eine erweiterte Stundungsmöglichkeit (maximal 48 Monate) bieten. Im Fall eines Abschlusses der Weiterqualifikation soll ohne eine erneute Risikoprüfung eine Überprüfung der Berufseinstufung beziehungsweise eine Obergrenze für die Nachversicherung angesetzt werden können. Auch die BU-Rente soll durch zahlreiche Nachversicherungsmöglichkeiten, zum Beispiel bei der Gründung eines Handwerkbetriebs, angepasst werden können.
Sollte sich eine Fachkraft im Handwerk selbstständig machen und die Obergrenze der Nachversicherung erreicht sein, könne "nach mindestens sechs Jahren Selbstständigkeit und dem Vorliegen einer stabilen Gewinnsteigerung die Karrieregarantie für Selbstständige angewendet werden", so die LV 1871. Damit könne der BU-Schutz bis zur doppelten Obergrenze der Nachversicherung erhöht werden. Die BU-Rente soll ebenfalls bei passenden Voraussetzungen um maximal zehn Prozent erhöht werden können.
So solle laut Klaus Math "allen Erwerbstätigen im Handwerk eine finanzielle Absicherung angeboten werden, die das erhöhte Unfall- und Verletzungsrisiko durch die körperliche Arbeit im Verhältnis zum Einkommen einbezieht und weitere wichtige Meilensteine in der Karriere eines Handwerkers mit neuen Garantien und Nachversicherungsoptionen begleitet".
Quelle: LV 1871
Autor(en): versicherungsmagazin.de