Der Versicherer als Kümmerer

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Ab dem 1. Januar 2024 entfallen für alle neu abgeschlossenen HDI Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Regelungen zur Verweisung. Das Unternehmen ist überzeugt, damit seine Position als Anbieter von Einkommensschutzlösungen weiter stärken zu können.

Mit diesem Produkt-Update soll die Leistungsprüfung erheblich einfacher werden. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf bestehe, werde eine BU-Rente gezahlt, so der Tenor einer Pressemitteilung. Und zwar ganz unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde.

Neues Angebot soll Menschen mehr Sicherheit bieten

Thomas Lüer, Vertriebschef HDI Versicherungen, kommentiert die Vorgehensweise seines Hauses so: „Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- und der Nachprüfung ist ein neues Level in der Geschichte der Arbeitskraftabsicherung in Deutschland erreicht. In der für Betroffene schwierigen und oft auch die Existenz bedrohenden Situation einer Berufsunfähigkeit entfallen nun belastende Fragestellungen wie ‚Muss ich einen anderen Beruf annehmen?‘, ‚Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?‘".

Diese Herangehensweise soll den Menschen Sicherheit geben. 

 

Mit diesem Schritt erhofft sich HDI unter anderem weiteres Wachstum im Neugeschäft. Und obwohl der Versicherer Verbesserungen im Bedingungswerk vorgenommen hat, will das Unternehmen keine Anpassungen an den Prämien oder Gesundheitsfragen vornehmen.

 

Als erstes Versicherungsunternehmen verzichtete HDI schon vor vielen Jahren auf die vollständige abstrakte Verweisung. Stolz ist der Versicherer auch darauf, als Erster stellte HDI die konkrete Verweisung in der Erstprüfung ein – und nun auch als Erster in der Nachprüfung.

Versicherer hilft Kunden, telefonisch BU-Anträge auszufüllen

Auch beim Kundenservice hat HDI nach eigener Überzeugung neue Maßstäbe geschaffen. Als Erster führte HDI das so genannte Teleclaiming und den „Vor-Ort-Service“ ein. Nach dem Motto „Reden statt Schreiben“ hilft der Versicherer seitdem betroffenen Kunden telefonisch dabei, BU-Leistungsanträge auszufüllen. In besonders schweren Fällen fahren geschulte Mitarbeitende direkt zu der Kundin oder dem Kunden nach Hause und unterstützen dabei, die erforderlichen Angaben zu erfüllen.

  

Quelle: HDI

 

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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