Viele Gewerbetreibende arbeiten durch Inflation, Lieferengpässe und weitere schwierige Faktoren unter extrem angespannten Bedingungen. Für diese Zielgruppe hat die Arag nun das Verbundprodukt „Arag Recht & Gewerbe“ auf den Markt gebracht. Dies ist ein Kombipaket für Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende. Mit einer einzigen Police soll umfassender Rechts-, Sach- und Haftpflichtschutz inklusive Schadenfreiheitsrabattsystem gewährleistet werden. Das Produkt ist erhältlich in den Tarifvarianten „Komfort“ sowie „Premium“ und kann individuell durch zusätzliche Bausteine bedarfsgerecht ergänzt werden.
Laut Unternehmensaussage "einzigartig am Markt für Gewerbeversicherungen" soll der Arag Schadenfreiheitsrabatt von bis zu 50 Prozent sein. Bereits nach dem ersten halben Jahr Schadenfreiheit gewährt das Versicherungsunternehmen zu Beginn des nächsten Jahres einen Rabatt von fünf Prozent auf den Beitrag. Der optional hinzuwählbare „Rabattretter“ sorgt dafür, dass der Kunde im Folgejahr trotz maximal einer Schadenzahlung in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft wird.
Reduzierte Prämie, wenn Unternehmen Nachhaltigkeitszertifikat besitzt
Außerdem will Arag Recht & Gewerbe nachhaltiges Wirtschaften der Gewerbebetriebe belohnen: Der Versicherer reduziert die Prämie, wenn Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen oder durch die Nutzung von Öko-Strom beziehungsweise einer elektrifizierten Fahrzeugflotte einen positiven Beitrag für die Umwelt leisten. Auch dieses Angebot soll neu im Markt sein.
Eine weitere Besonderheit des neuen Kombiprodukts sei die Differenzdeckung: Sie ermögliche es dem Gewerbekunden, schon vor Vertragsende seiner bestehenden Versicherungen in den neuen Gewerbe-Tarif zu wechseln und von dessen Leistungen zu profitieren.
Jetzt auch eine Forderungsausfalldeckung bei Insolvenz
Die Rechtsschutz-Komponente soll für den Abschluss von Arag Recht & Gewerbe obligatorisch sein. Sie könne zudem durch den neuen Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt werden. Darüber hinaus gebe es in der Premium-Variante jetzt auch eine Forderungsausfalldeckung bei Insolvenz. Das heißt: Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des eigenen Kunden erstattet der Versicherer bis zu 500 Euro und zwar bis zu zweimal im Kalenderjahr. Das Forderungsmanagement Plus der Premium-Variante decke außergerichtliche und gerichtliche Kosten bis zu 5.000 Euro bei strittigen Forderungen. Der Wettbewerbs-Rechtsschutz wiederum schütze Kundinnen und Kunden beispielsweise vor Abmahnungen wegen vermeintlicher Wettbewerbsverstöße bis 5.000 Euro.
Für acht Branchen ist der weltweit gültige Versicherungsschutz schon vorkonfiguriert
Zusätzlich zur obligatorischen Rechtsschutz-Komponente können Gewerbekunden auch den Sach- und den Betriebshaftpflichtschutz abschließen – einzeln oder zusammen. Für acht Branchen ist der weltweit (ohne USA/Kanada) gültige Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht schon vorkonfiguriert: Bauhandwerk, Handelsunternehmen, Gastronomie, Hotellerie, Heilnebenberufe, IT-Dienstleister, Beratungsunternehmen und Marketing-Agenturen. Diese können die Vertriebspartner nun mit Blick auf deren unterschiedliche Haftungsrisiken noch zielgerichteter ansprechen. So ist zum Beispiel für das Bauhandwerk eine Absicherung von Schäden durch Asbest oder auch die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung automatisch miteingeschlossen.
Laptops, Messgeräte und E-Ladestationen gegen Beschädigung abgesichert
Der erweiterte Sachschutz bei Arag Recht & Gewerbe könne unter anderem durch die Bausteine Ertragsausfall-, Glasbruch-, Werkverkehr- sowie Elektronik-Schutz ergänzt werden. Durch Letzteren seien zum Beispiel Laptops, teure Messgeräte oder auch Wallboxen und E-Ladestationen gegen Beschädigung abgesichert – auch wenn der Schaden selbst verursacht worden sei.
Außerdem bietet der Tarif für die drei Berufsgruppen IT-Dienstleister, Consulting- und Marketingunternehmen erstmals einen eigenen Vermögenschadenhaftpflicht-Schutz an. Dieser soll vor Vermögensschäden schützen, die beispielsweise durch fehlerhafte Beratung, Falschinformation oder auch aus der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten entstehen. Automatisch mitversichert sei die Betriebshaftpflichtversicherung.
Quelle: Arag
Autor(en): versicherungsmagazin.de