Canada Life formuliert präziser

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Der Lebensversicherer Canada Life hat laut eigener Aussage seinen "Premium Grundfähigkeitsschutz" kundenfreundlicher gestaltet. Der Tarif sichert gegen den Verlust von 19 Grundfähigkeiten ab und zahlt Kunden im Versicherungsfall eine monatliche Rente.

Der Versicherer hat die Definitionen für die folgenden sieben Grundfähigkeiten klarer gefasst:

  1. Treppe steigen,
  2. Gehen,
  3. Arme bewegen,
  4. Stehen,
  5. Sprechen,
  6. Auto fahren und
  7. Sitzen.

So kann man nun zum Beispiel den Verlust der Fähigkeit Arme bewegen auf drei Arten nachweisen und bekommt so mehr Möglichkeiten als vorher, die Leistung zu erhalten.

In der Familie kann Vertrautheit sprachliche Defizite kompensieren

Bei der Fähigkeit Sprechen kommt es nun auf Verständlichkeit gegenüber unabhängigen Dritten an. Als Verlust gilt, wenn die versicherte Person, trotz abgeschlossenen Spracherwerbs und unter Verwendung von Hilfsmitteln, keinen verständlichen sinnvollen Satz bilden und aussprechen kann und ein unabhängiger Dritter sie nicht verstehen kann. Dies ist eher gegeben als zum Beispiel in der Familie, wo Vertrautheit sprachliche Defizite kompensieren kann. Dritten fällt es in der Regel schwerer, die versicherte Person zu verstehen, da diese Vertrautheit fehlt. Das Kriterium für den Leistungszugang ist somit "erheblich vereinfacht worden", so die eigene Einordnung des Versicherers.

Wann ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen auch vorliegt

Bei der Fähigkeit Auto fahren galt bisher als Verlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen keinen Pkw oder kein Kraftrad führen kann und aufgrund dessen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften keine Fahrerlaubnis erhalten würde oder sie entzogen wurde. Nun akzeptiert Canada Life zusätzlich als Fähigkeitsverlust, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen freiwillig gegenüber der zuständigen Behörde auf eine Fahrerlaubnis verzichtet oder sie freiwillig abgibt. 

Ein Verlust der Grundfähigkeiten Gehen, Stehen und Treppe steigen liegt auch dann vor, wenn geeignete oder zumutbare Hilfsmittel verwendet werden. Dabei gehören Unterarmgehstützen und Rollatoren nicht zu den zumutbaren Hilfsmitteln. Dies Präzisierung wurde nun  in den Definitionen vorgenommen.

Quelle: Canada Life

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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