Die Swiss Life Lebensversicherung hat bei ihrem aktuellen Tarif-Updates für die Arbeitskraftsicherung sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Grundfähigkeitsversicherung Swiss Life Vitalschutz weiterentwickelt. Ziel der Initiative: Für noch mehr Menschen eine optimale und passgenaue Produktlösung anbieten zu können. Mit den Optimierungen will der Versicherer als Konsortialführerin der privaten Arbeitskraftabsicherung zudem die hohen Anforderungen der drei großen Branchenlösungen Metall-Rente, Klinik-Rente und Chemie-Rente erfüllen. Die Zielgruppenberufe der angeschlossenen Branchen sollen davon besonders profitieren.
Haupttarife bieten nun 30 beziehungsweise 45 versicherte Leistungsauslöser
Im Grundfähigkeitstarif Swiss Life Vitalschutz bieten die zwei neuen Haupttarife "Komfort" und "Premium" nun 30 beziehungsweise 45 versicherte Leistungsauslöser, um eine möglichst breite Zielgruppe zu erreichen. Beide Tarife können ohne Antragsfragen zu psychischen Vorerkrankungen beantragt werden. Zudem wurde das Mindesteintrittsalter auf zehn Jahre festgelegt, um die Grundfähigkeitswelt in noch größerem Maße für die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler zu öffnen.
Die Grundfähigkeitstarife der Branchenlösungen Metall-Rente, Klinik-Rente und Chemie-Rente werden im Zuge der Neugestaltung entsprechend verbessert und tragen neue Tarifnamen:
Metall Grundfähigkeitsschutz Komfort und Premium Klinik-Rente Vitalschutz Komfort und Premium Chemie-Rente Vitalschutz Flex Komfort und Premium
Wann psychische Erkrankungen pauschal abgesichert sind
Eine weitere wichtige Neuerung des Grundfähigkeits-Updates ist die „Psyche-Option", die zu beiden Haupttarifen mitversichert werden kann. Sie kann mit nur einer zusätzlichen Gesundheitsfrage und gegen einen geringen Mehrbeitrag optional eingeschlossen werden. Das Besondere: psychische Erkrankungen sind pauschal abgesichert, sobald daraus eine zeitlich unbefristete volle Erwerbsminderung resultiert.
Von der neuen BU-Wechseloption in Verbindung mit dem abgesenkten Eintrittsalter von zehn Jahren sollen vor allem junge Menschen profitieren, da sie zumeist gesund sind und die Prämien niedrig. Somit kann der günstige Einstieg in die Arbeitskraftabsicherung mit der späteren Option auf einen Wechsel in die Berufsunfähigkeitsabsicherung perfekt gelingen – beitragsfrei und ohne erneute medizinische Risikoprüfung.
Eine gute Ergänzung für Zielgruppenberufe
Daneben gibt es weitere Verbesserungen wie die „Optionale Beitragsstufe“ und die „Berufe-Option“: Sie soll eine gute Ergänzung für Zielgruppenberufe wie Werksfeuerwehrleute und weitere Berufsgruppen sein, die regelmäßig arbeitsmedizinische Pflichtvorsorgen aus den Bereichen Lärm, Tragen von Atemschutzgeräten oder der Gefährdung der Haut absolvieren müssen.
Der Verlust des Lkw- oder Bus-Führerscheins aus gesundheitlichen Gründen ist ein weiterer Leistungsauslöser, womit die Berufe-Option das derzeit umfassendste Berufe-Paket am Grundfähigkeitsmarkt darstellt, ist Swiss Life überzeugt.
Auch für die SBU von Swiss Life und den Branchenlösungen standen für das aktuelle Update wichtige Leistungen und Optionen auf dem Prüfstand. So bietet die „Akuthilfe“ nun einen deutlich verlängerten Leistungszeitraum von ehemals zwölf auf nun 18 Monate. Diese Leistung wird bei sechs ausgewählten Diagnosen (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) beziehungsweise Fähigkeitsverlusten (Taubheit, Verlust der Sprache und Blindheit) ohne vollumfängliche BU-Leistungsprüfung ausgezahlt. Daneben gibt es weitere Verbesserungen wie die höheren Absicherungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte nach einer Praxisübernahme, Verfeinerungen der Tarifierungsmerkmale für eine noch gerechtere Prämienfindung sowie noch verständlichere Leistungsdefinitionen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Zu den wichtigsten Aspekten, die nun gleichermaßen für die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitstarife sowie den Branchenlösungen gelten, gehören:
- Die neue "Besserstufungsoption": Schon immer bietet der Versicherer im Rahmen des Fairnessversprechens Besserstufungsmöglichkeiten an. Für neue Kundinnen und Kunden wird das Recht, die Berufseinstufung im Vertrag in ausgewählten Situationen ohne erneute Gesundheitsprüfung prüfen zu lassen, nun fester Bestandteil der AVB.
- Anhebung der Risikogrenze: ab sofort Beantragung rein auf Basis der Antragsfragen von bis zu 3.000 Euro Monatsrente.
- Erhöhung der Maximal-Absicherungen für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler gleichermaßen auf 1.500 Euro unabhängig von der besuchten Schulform oder Jahrgangsstufe. Die meisten Studierenden können weiterhin bis zu 2.000 Euro pro Monat beantragen.
- NEU: Die „AU-Option“, die ab sofort auch Bestandteil der Grundfähigkeitslösungen ist. Ebenfalls neu: bei Abschluss kann nun zwischen einer maximalen Leistungsdauer von 24 und 36 Monaten gewählt werden.
- NEU: Mit der optimierten Nachversicherungsgarantie kann nun jede zuletzt versicherte Rente bei insgesamt 18 definierten Ereignissen stets um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Dabei gilt die deutlich erhöhte neue Obergrenze von 3.000 Euro, was insbesondere zum Beispiel dem Absicherungsbedarf von Jung-Akademikern gerecht wird. Zusätzlich besteht weiterhin die ereignisunabhängige Nachversicherungsmöglichkeit in den ersten fünf Jahren der Laufzeit.
- NEU: Die "Karrieregarantie", die bei Gehaltssprüngen von mindestens fünf Prozent einmal jährlich die Erhöhung der BU- beziehungsweise Grundfähigkeitsrente im selben Verhältnis ohne erneute medizinische Risikoprüfung bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro monatlich ermöglicht.
Quelle: Swiss Life
Autor(en): versicherungsmagazin.de