BU-Schutz für Zahnärzte

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Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie Studierende der Zahnmedizin können sich künftig Dank eines Gruppenversicherungsvertrags günstig gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern.

Die Bundeszahnärztekammer hat unter Führung der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, in dem sich alle Zahnärzte privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) absichern können.

Zahnärzte und Zahnärztinnen haben ein hohes Risiko berufsunfähig zu werden.  Besonders Rückenleiden kommen durch die stehende Arbeit am Zahnarztstuhl häufig vor. Grundsätzlich ist jeder Zahnarzt/ärztin in der berufsständischen Versorgung versichert. Allerdings sind die Leistungsvoraussetzungen für eine BU-Rente hoch: die Praxis muss aufgegeben und die Approbation abgegeben werden. Die private Versorgung leistet dagegen schon ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.

Auch Personen mit leichten Vorerkrankungen können sich versichern

Der neue Gruppenversicherungsvertrag der Bundeszahnärztekammer bietet folgende Vorteile:

  1. Ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis: Durch den rabattierten Beitrag können sich Zahnärzte/innen sehr günstig absichern.
  2. Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung: Durch sehr eingeschränkte Fragen können sich auch Personen mit leichten Vorerkrankungen versichern.
  3. Beitrags- und Leistungsvorteile gegenüber älteren Verträgen: Auch wenn schon eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, lohnt sich eine Überprüfung, denn durch die günstige Kalkulation können Zahnärzte Beiträge sparen und Bedingungen optimieren.
  4. Verbesserte Bedingungen: Das Produkt enthält die Arbeitsunfähigkeits- und Krebsklauseln, die häufig in alten Vertrag noch nicht enthalten sind. Beispielsweise reicht bei einem bösartigen Tumor ein einfacher Nachweis damit die vereinbarte Rente sofort für 18 Monate gezahlt wird. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ("gelbe Schein Regel") bietet schon dann eine Leistung, wenn eine mindestens sechs monatige Arbeitsunfähigkeit von einem Facharzt bescheinigt wird. Bei einer schweren Krankheit eines Kindes erhalten Versichrte bis zu 24.000 Euro ohne Mehrbeitrag. Versichert sind auch künftig geborene Kinder.

Im Gruppenversicherungsvertrag können sich Studenten der Zahnmedizin und Zahnärzte/innen bis zum 57. Lebensjahr und einer maximalen Rentenhöhe von 2.500 Euroversichern. Der Gruppenvertrag wird exklusiv über den Spezialmakler für Zahnärzte, die Nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG in Köln, vertrieben.  

 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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