Der Konzern Versicherungskammer hat seine Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung überarbeitet und das Leistungsspektrum erweitert. Damit will der Versicherer den veränderten Bedürfnissen und Anforderungen seiner Kundinnen und Kunden Rechnung tragen.

Automatisch gegen eine Dienstunfähigkeit abgesichert

Neu ist, dass der Versicherungsschutz bei schwerer Krebserkrankung, bei Neuverträgen, bereits im Grundbaustein in allen Tarifen der Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung enthalten ist. Dies sei bei Grundfähigkeitsversicherungen in Deutschland ein Novum, so die Aussage des Unternehmen. Beamtinnen und Beamten seien zudem beim Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung automatisch gegen eine Dienstunfähigkeit abgesichert.

Die aktuellen Verbesserungen würden zahlreiche neue Leistungsmerkmale umfassen. So erhielten Teilzeitbeschäftigte unter anderem weitgehend den gleichen Leistungszugang wie Vollzeitbeschäftigte. Bei einer schweren Krebserkrankung setze der Versicherer die Beitragszahlung für bis zu 18 Monate aus und zahle den Betroffenen die vereinbarte Rente.

Schutz für Beamtinnen und Beamte ausgeweitet

Anders als Angestellte und Selbstständige brauchen Beamte, Richter und Berufssoldaten einen Vertrag, der sie gegen eine Dienstunfähigkeit ab­sichert. Dieser Schutz ist nun bereits im Grundbaustein der Berufsunfähigkeits­versicherung enthalten. Neukundinnen und Neukunden würden im Fall der Dienstunfähigkeit vereinbarte Leistungen erhalten und könnten sich so gegen finanzielle Folgen schützen. Neu sei ein optionaler Baustein, der die Vollzugsbeamten von Polizei, Feuerwehr und Justiz im Fall einer Vollzugsdienstunfähigkeit absichert.

Neue Preiskalkulation für diverse Berufsfelder

Trotz der erweiterten Leistungen sollen Neukunden von gesenkten Beiträgen profitieren, insbesondere in Berufen im Heilwesen, in der Verwaltung und Bildung. Bei mehr als 100 Berufen würden sich die Endaltersgrenzen erhöhen, was insbesondere Feuerwehrleuten oder Zeitsoldaten eine längere finanzielle Sicherheit böte. Ab sofort können bis zu 70 Prozent des aktuellen Jahresbruttogehalts abgesichert werden.

Eine Altersvorsorge mit integrierter Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) bietee doppelte Sicherheit. Im Falle einer Berufsunfähigkeit wird der Altersvorsorgevertrag automatisch weitergeführt – ohne, dass Kunden weiterhin Beiträge zahlen müssen. Diese sogenannte BUZ-Beitragsbefreiung sorge dafür, dass die finanzielle Zukunft gesichert bleibe, auch wenn die Arbeitskraft verloren gehe. Bis zu einem Monatsbeitrag von 250 Euro entfalle im neuen Tarif der Versicherungskammer die Gesundheitsprüfung bei Abschluss.

Weiterführende Informationen zu den neuen Tarifen sind je nach Region auf den folgenden Webseiten zu finden:

  1. Versicherungskammer Bayern
  2. Feuersozietät Berlin
  3. Saarland Versicherungen

 Quelle: Konzern Versicherungskammer

Autor(en): versicherungsmagazin.de