Die R+V hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Der neue Tarif steht seit dem 1. Juli zur Verfügung.
Neu ist an dem Produkt die Aufteilung in die drei Tariflinien Classic, Comfort und Premium. In allen drei Produktvarianten leistet die R+V ab einer 50-prozentiger Berufsunfähigkeit (BU) und verzichtet auf die Verweisung auf einen anderen als den ausgeübten Beruf, also auf die abstrakte Verweisung.
Versicherungsschutz erhöhen ohne neue Gesundheitsprüfung
Kunden können auf Wunsch die laufenden Überschüsse in einem nachhaltig ausgerichteten Fonds der Union Investment anlegen. Am Ende der Vertragslaufzeit gibt es eine steuerfreie Auszahlung. Zudem kann der Kunde bei bestimmten Anlässen den Versicherungsschutz erhöhen und zwar ohne dass neue Gesundheitsprüfung erfolgen muss. Solche Anlässe sind etwa ein neuer Beruf, die Gründung eines eigenen Haushalts, die Aufnahme eines Immobiliendarlehens oder die Geburt eines Kindes.
Junge Kunden bis zum Alter von 30 Jahren haben zudem bis zu dreimal die Möglichkeit, ihren Beitrag ohne erneute Risikoprüfung überprüfen und gegebenenfalls reduzieren zu lassen. In der günstigeren Classic-Variante erhält der Versicherte eine Rente, wenn die Berufsunfähigkeit bereits 18 Monate andauert. Das ist vor allem für jene Kundinnen und Kunden sinnvoll, die ein gesetzliches Krankengeld erhalten. In den Varianten Comfort und Premium zahlt der Versicherer eine BU-Rente sogar rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
BU-Rente wird sofort für bis zu 15 Monate ausbezahlt
Zudem kann in den Varianten Comfort und Premium eine Rente bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist kein 50-prozentiger BU-Grad notwendig. Darüber hinaus bieten Comfort und Premium eine Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die R+V zahlt in diesen Fällen die BU-Rente sofort für bis zu 15 Monate aus.
Vor hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abgesichert
Die Tariflinie Premium verfügt zudem über zwei spezielle Bausteine. Erstens bietet die R+V zusätzliche Pflegeleistungen, mit denen die BU-Rente verdoppelt werden kann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, erhält er zusätzlich eine lebenslange Pflegerente in Höhe der BU-Rente. Damit ist er zugleich vor den hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Zweitens zahlt das Versicherungsunternehmen im BU-Fall ein Sofortkapital in Höhe einer Jahresrente. Damit können wichtige Ausgaben wie etwa für Umbauten am Haus, die zusätzliche Betreuung der Kinder oder die Beauftragung von Haushaltshilfen beglichen werden.
Quelle: R+V
Autor(en): versicherungsmagazin.de