Berufs- und Dienstunfähigkeit sind Begriffe, die häufig gleichgestellt werden, aber in ihrer Bedeutung grundlegend verschieden sind. Fällt die Wahl auf die falsche Versicherung, kann das im Ernstfall schwerwiegende Folgen haben.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit ist ein Begriff, der für die Berufsunfähigkeits-Versicherung relevant ist. Festgestellt wird sie von einem Arzt oder einer Ärztin. Die Medizinerin oder der Mediziner muss ein Attest ausstellen, das die konkrete Tätigkeit und den Anteil, zu dem diese nicht mehr erledigt werden kann, enthält. Sobald der Anteil mehr als 50 Prozent beträgt, und das für mindestens sechs Monate, gilt der Patient oder die Patientin als berufsunfähig und der Versicherer muss die vertraglich vereinbarte Summe zahlen.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähig können nur Beamtinnen und Beamte werden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit gibt es hier keine Grenze, ab welchem Anteil der nicht mehr durchführbaren Arbeit sie vorliegt. Sobald der Amtsarzt oder die Amtsärztin eine Dienstunfähigkeit feststellt, zahlt eine Dienstunfähigkeits-Versicherung. Das kann auch der Fall sein, wenn nur ein kleiner, dafür aber bedeutender Teil der Aufgaben betroffen ist.
Worauf Beamtinnen und Beamte achten sollten
Wichtig ist, dass die Berufsunfähigkeits-Versicherung eines Beamten oder einer Beamtin eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Damit kann möglicherweise schon deutlich früher auf die Leistung zugegriffen werden.
Außerdem gibt es für manche Berufsgruppen spezielle Fähigkeiten, die in der Dienstunfähigkeits-Versicherung abgesichert sind. Bei Polizistinnen und Polizisten betrifft das etwa den so genannten Schießfinger. Ein Polizist oder eine Polizistin, der oder die nicht mehr in der Lage ist zu schießen, kann nur einem geringen, aber bedeutenden Teil seiner oder ihrer Aufgaben nicht mehr nachkommen und wird daher oft in den Innendienst versetzt.
Ein weiteres Beispiel sind Feuerwehrleute, die aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht mehr richtig laufen und ihrem Feuerwehrdienst nicht in Gänze nachkommen können. Können sie keine 24-Stunden-Dienste mehr absolvieren, werden sie anstelle dessen vermutlich in der Verwaltung eingesetzt. Mit einer entsprechenden Abdeckung in der Dienstunfähigkeits-Versicherung reicht in beiden Fällen bereits die Versetzung für eine Auszahlung der Leistungen aus.
Gastautor Enis Eisfeld ist Co-Gründer von Blaulichtversichert.de in Braunschweig, einem Projekt der Kees Finanzberater GmbH, für die er als Geschäftsführer fungiert. Viele aus dem Team um Blaulichtversichert sind oder waren bei der Polizei oder im Rettungsdienst beschäftigt und beraten speziell Menschen aus dem öffentlichen Dienst.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf SpringerProfessional.
Autor(en): Enis Eisfeld