Unter dem Motto „Für die Besten. Nur das Beste.” startet die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) mit einem neuen Gesamtkonzept in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV): Neue bKV-Budgettarife namens „Meine Gesundheit” lösen ab April das bisherige Budgetangebot ab. Ebenfalls ersetzen neue Zahnbausteine namens „Rundum Zahn“ die bisherigen bKV-Zahntarife. Ergänzende Bausteintarife, zum Beispiel für die Absicherung im Krankenhaus, sollen erhalten bleiben.
Große Freiheit bei der Gestaltung des Gesundheitspakets für Mitarbeitende
Die neuen bKV-Angebote sollen den Wunsch vieler Unternehmen nach noch mehr Flexibilität spiegeln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen mit diesen veränderten Offerten eine maximale Freiheit bei der Gestaltung 'ihres’ Gesundheitspakets für die Mitarbeitenden erhalten.
Die neuen Tarife soll es in dieser Form auf dem Markt noch nicht geben. Dies zeige sich daran, dass mit den Budgettarifen „Meine Gesundheit“ Arbeitgeber bei der Absicherung von Sehhilfen erstmals unterschiedliche Leistungspakete definieren könnten. „Rundum Zahn“ ermögliche als erster bKV-Baustein eine Erstattung von bis zu 100 Prozent für Zahnersatz außerhalb der Budgettarife.
Die Details der neuen Tarife von „Meine Gesundheit”:
Zunächst legen Arbeitgeber fest, wie hoch das Budget ist, das sie pro Jahr und Mitarbeitendem für Gesundheitsleistungen zur Verfügung stellen. Fünf Budgetstufen zwischen 300 und 1.500 Euro sind dabei möglich. Im nächsten Schritt entscheiden sie sich für eine von drei Absicherungsniveaus im Bereich Sehhilfen: Innerhalb des Budgets stehen entweder 75 oder 100 Prozent Erstattung zur Wahl. Die bKV übernimmt dann anfallende Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Sehschärfe-Operationen bis zur maximalen Budgethöhe. Erstattungs-Obergrenzen (Sublimits), die in diesem Bereich oft üblich sind, gibt es nicht.
Aus „Extratopf” werden Leistungen zu bis zu 75 Prozent übernommen
In der Variante „Sehhilfe Extra” stellen Arbeitgeber ihren Angestellten ein Extrabudget in gleicher Höhe wie die gewählte tarifliche Budgetstufe zur Verfügung. Aus diesem „Extratopf” werden dann Leistungen für Sehhilfen zu bis zu 75 Prozent übernommen. Arbeitgeber stellen so sicher, dass ihre Mitarbeitenden weiterhin das Budget des Budgettarifs für andere Gesundheitsleistungen, wie etwa Vorsorgeuntersuchungen, nutzen können.
Ähnlich legen Unternehmen im dritten Schritt die Absicherung ihrer Belegschaft im Zahnbereich fest: Zahnleistungen (Zahnersatz, Zahnbehandlung und Zahnvorsorge) werden entweder zu 100 Prozent (inklusive GKV-Leistungen) innerhalb des Budgets erstattet – oder können alternativ über einen separaten, ergänzenden Bausteintarif abgedeckt werden. Dieser steht in drei Varianten zur Wahl: „RundumZahn 70”, „Rundum Zahn 90” und „RundumZahn 100”.
Kosten für professionelle Zahnreinigung ohne Obergrenze übernommen
Alle „Rundum-Zahn”-Varianten kommen jeweils für 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlung und -vorsorge auf (inklusive GKV-Leistungen). Auch die Kosten für professionelle Zahnreinigung werden ohne Obergrenze übernommen. Unterschiede gibt es bei der Erstattung von Zahnersatz, bei dem die Bausteine, inklusive der Leistungen der GKV, wahlweise 70, 90 oder sogar 100 Prozent der Kosten übernehmen – unabhängig davon, wie hoch diese ausfallen.
Die Logik auch hier: Fällt die Wahl auf „Rundum Zahn”, gehen die oftmals teuren Zahnarztbesuche nicht zu Lasten des Budgettarifs, sondern werden separat erstattet. Mitarbeitenden steht ihr Budget weiterhin für andere Gesundheitsleistungen zur Verfügung.
Alle Budgettarif enthalten unter anderem Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen
Neben den Wahlmöglichkeiten bei Sehhilfe und Zahn hat die APKV auch den Umfang der neuen Budgettarife sowie die Gesundheitsservices erweitert. Automatisch in jedem Budgettarif enthalten sind Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Naturheilverfahren beim Arzt (zum Beispiel Chirotherapie, Chiropraktik, Osteopathie) sowie ambulante ärztliche Behandlungen.
Vorsorgeuntersuchungen werden ohne einen abgeschlossenen Vorsorgekatalog erstattet. Darüber hinaus übernimmt „Meine Gesundheit” die Kosten für Behandlungen beim Heilpraktiker sowie Leistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Auch erstattet die Versicherung sämtliche Zuzahlungen nach § 61 SGB V – unter anderem Transportfahrten zum Arzt.
Neuer Service: telefonisches Coaching bei Überlastung
Alle neuen bKV-Angebote enthalten laut Unternehmensaussage die gewohnten medizinischen Assistance-Services der Allianz, wie Facharztvermittlung, medizinische Rund-um-die-Uhr-Hotline, ärztliche Videosprechstunde oder Pflege-Assistance.
Als neuer Service gibt es noch ein telefonisches Coaching, das Mitarbeitende bei psychischer Belastung unterstützt, zum Beispiel bei beruflichem Stress oder privaten Problemen. Expertinnen und Experten begleiten dann die Betroffenen über drei Monate hinweg und stehen ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite.
Tarife können bereits ab fünf versicherten Personen abgeschlossen werden
Um noch mehr Firmen zu ermöglichen, für ihre Angestellten eine bKV einzurichten und die Prozesse für Vermittlerinnen und Vermittler zu vereinfachen, können die Tarife ab dem 01. April bereits ab fünf versicherten Personen abgeschlossen werden. Sie sollen gesetzlich wie privat krankenversicherten Mitarbeitenden gleichermaßen offenstehen.
Quelle: APKV