Die Kölner Pensionskasse VVaG hat rückwirkend zum 1. Januar 2013 die Pensionskasse der Angestellten der Matth. Hohner AG VVaG übernommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Bestandsübertragung zugestimmt.
Die Kölner Pensionskasse bietet nach eigenen Angaben ausschließlich ungezillmerte Tarife an. Den Versicherten stehe damit ab dem ersten Beitrag ein hohes Vertragsguthaben von mindestens 92 Prozent der gezahlten Beiträge zur Verfügung. Damit sei bei der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach ein unverfallbarer Anspruch ab Versicherungsbeginn gegeben.
Hintergrundinformationen
Die Kölner Pensionskasse ist eine branchenungebundene Pensionskasse, die allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern offen steht. Sie wurde 2002 von der Selbsthilfe Pensionskasse der Caritas VVaG gegründet. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG ist das Unternehmen keinen fremden Kapitalgebern oder Anteilseignern verpflichtet. Die erwirtschafteten Überschüsse der Kasse stehen ausschließlich den
Versicherten als Mitglieder des Versicherungsvereins zu.
Quelle: Kölner Pensionskasse
Die Kölner Pensionskasse bietet nach eigenen Angaben ausschließlich ungezillmerte Tarife an. Den Versicherten stehe damit ab dem ersten Beitrag ein hohes Vertragsguthaben von mindestens 92 Prozent der gezahlten Beiträge zur Verfügung. Damit sei bei der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach ein unverfallbarer Anspruch ab Versicherungsbeginn gegeben.
Hintergrundinformationen
Die Kölner Pensionskasse ist eine branchenungebundene Pensionskasse, die allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern offen steht. Sie wurde 2002 von der Selbsthilfe Pensionskasse der Caritas VVaG gegründet. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit VVaG ist das Unternehmen keinen fremden Kapitalgebern oder Anteilseignern verpflichtet. Die erwirtschafteten Überschüsse der Kasse stehen ausschließlich den
Versicherten als Mitglieder des Versicherungsvereins zu.
Quelle: Kölner Pensionskasse
Autor(en): versicherungsmagazin.de