Haftpflichtversicherung: Beseitigungsanspruch fällt auch unter Schadenersatz

Das Wurzelwerk eines Baumes beschädigte die Abwasserleitungen des Nachbargrundstücks, daraufhin mussten sie repariert werden. Diese Schadenersatzkosten wurden unstrittig vom Versicherer bezahlt. Er verweigerte aber die Übernahme der Kosten im Hinblick auf den Anspruch gemäß § 1004 BGB.