Der Nachhaltigkeits-Kodex des Deutschen Derivate Verbands (DDV) ist an neue gesetzliche Sustainable-Finance-Vorgaben im Rahmen von Mifid II angepasst worden. Er orientiert sich am Zielmarktkonzept der Finanzwirtschaft in Deutschland, das der Verband ebenfalls mitentwickelt hat.
Das im April 2021 eingeführte Regelwerk der im Verband organisierten Mitglieder sieht mit dem Sustainable Asset Pool ein neues optionales Modell vor. Das ermöglicht laut Verbandsangaben, "spezifische Anlegerbedürfnisse unter sehr detaillierten Voraussetzungen mit strukturierten Wertpapieren abzudecken". Der Neufassung des Kodex liegt das überarbeitete Zielmarktkonzept der Finanzwirtschaft in Deutschland zugrunde.
"Im Rahmen der Product-Governance-Anforderungen nach Mifid II müssen die Hersteller von Finanzinstrumenten einen Zielmarkt für die von ihnen aufgelegten Produkte definieren. Diesen müssen die Vertriebsstellen beim Vertrieb der Produkte berücksichtigen", heißt es auf der Homepage der Deutschen Kreditwirtschaft (DK).
Die DK hat hierfür gemeinsam mit dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und dem Deutschen Derivate Verband (DDV) 2017 einen Mindeststandard zur Zielmarktbestimmung für Deutschland abgestimmt, der 2021 überarbeitet wurde. Dieser gemeinsame Standard werde im deutschen Markt fast durchgängig genutzt, heißt es weiter.
Nachhaltigkeit in drei Kategorien
Das Zielmarktkonzept unterteilt laut DDV Wertpapiere mit Nachhaltigkeitsmerkmalen in drei Kategorien:
- auswirkungsbezogene Investments in der Ökologie im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung,
- Produkte mit Auswirkungsbezug Nachhaltigkeit gemäß der Sustainable Finance Offenlegungsverordnung (SFDR) und
- Produkte mit Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialthemen, die gewisse nachteilige Auswirkungen ausschließen (Principle Adverse Impacts, kurz PAI).
Strukturierte Wertpapiere können dem DDV zufolge zur Nachhaltigkeit entweder durch die Geschäftstätigkeit des Emittenten oder neu im sogenannten Sustainable Asset Pool durch Allokation des Emissionserlöses in Projekten oder Investitionen mit bestimmten Nachhaltigkeitsmerkmalen beitragen.
Vermögenswerte von übrigen Bilanzaktiva buchungstechnisch abgegrenzt
Dabei trage der Emittent dafür Sorge, dass er mindestens in Höhe des Emissionsvolumens und über die Laufzeit des jeweiligen strukturierten Wertpapiers hinweg Vermögenswerte vorhält, die einen Auswirkungsbezug Ökologie oder Nachhaltigkeit haben oder Umwelt- und Sozialthemen (PAI) berücksichtigen. Diese Vermögenswerte werden von den übrigen Bilanzaktiva des Emittenten buchungstechnisch abgegrenzt und ihr Bestand regelmäßig überprüft, so der Verband.
Weitere Anpassungen werden folgen
Dennoch ist sich der DDV sicher, dass dieser Anpassung weitere folgen werden. So werde der regulatorische und aufsichtsrechtliche Rahmen für Sustainable Finance noch über mehrere Jahre fortentwickelt und politische wie gesellschaftliche Abwägungen neu getroffen, konstatiert Henning Bergmann, geschäftsführender DDV-Vorstand.
Der Artikel ist ursprünglich auf Springer Professional erschienen.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly