Auch viele Vermittler haben mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Darum bietet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nun seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ durch ein neues zusätzliches Beratungsangebot an. Dafür kooperiert er mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg.
Mit diesem neuen Tool erhielten alle BVK-Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Angeboten weiterer Rechtsexperten, so dass sie die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen könnten.
Effektive Inanspruchnahme der Förderprogramme möglich
Wolter – Hoppenberg habe aus diesen Gründen eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zusammengestellt, um mit einem Höchstmaß an Effizienz und Schnelligkeit betroffenen BVK-Mitgliedern zu helfen. Dadurch werde die effektive Inanspruchnahme der unterschiedlichen Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordere.
BVK-Geschäftsführung weiterhin für die Mitglieder erreichbar
Natürlich stünde auch die BVK-Geschäftsführung trotz der Corona-Pandemie weiterhin zu den üblichen Geschäftszeiten allen Mitgliedern zur Beratung zur Verfügung. Die Mitglieder würden über die zentrale Rufnummer 0228 / 22805-0 weitergeleitet, abhängig von dem jeweiligen Anliegen.
Ein wichtiger Schritt nach vorne
Der BVK begrüßt in diesem Zusammenhang auch die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige. „Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorne, denn für die Betroffenen ist schnelle und unbürokratische Hilfe unerlässlich“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Quelle: BVK
Autor(en): Versicherungsmagazin