Die Gruppe Deutschland bietet ab April eine Gebrauchtwagenkaskoversicherung an. Das neu entwickelte Versicherungsprodukt soll die Angebotslücke zwischen der Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung schließen, so das Unternehmen. Der neue Tarif sei eine "Lösung für die Absicherung von Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind". Dabei lägen Prämien im Schnitt etwa 25 Prozent unter denen für die klassische Vollkaskoversicherung.
Mit der Gebrauchtwagenkasko reagiere die Zurich „auf individuelle Kundenwünsche“, betont Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. Dabei ziele das Angebot nicht nur auf Neukunden, sondern auch auf solche, die ein gebrauchtes Fahrzeug, trotz hohen Zeitwertes, nur noch mit einer Teilkaskoversicherung abgesichert haben.
Der Versicherungsumfang der neuen Police umfasse grundsätzlich alle bereits in der Teilkaskoversicherung üblichen Leistungen wie Glasbruch oder Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz oder Unfälle mit Tieren. Zusätzlich ersetze die Gebrauchtwagenkasko nach einem Unfall mit einem anderen Kraftfahrzeug auch den Schaden am eigenen Auto. Nach einem Unfall mit Totalschaden würden dem Kunden zudem bis zu zwölf Monate nach Erwerbsdatum anstelle des sonst üblichen Wiederbeschaffungswertes der volle Kaufpreis erstattet, so der Versicherer. Werde der Wagen gestohlen, bekomme der Eigentümer bis sechs Monate nach Anschaffung ebenfalls die volle Kaufpreisentschädigung.
Mit der Gebrauchtwagenkasko reagiere die Zurich „auf individuelle Kundenwünsche“, betont Jens Lison, Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. Dabei ziele das Angebot nicht nur auf Neukunden, sondern auch auf solche, die ein gebrauchtes Fahrzeug, trotz hohen Zeitwertes, nur noch mit einer Teilkaskoversicherung abgesichert haben.
Der Versicherungsumfang der neuen Police umfasse grundsätzlich alle bereits in der Teilkaskoversicherung üblichen Leistungen wie Glasbruch oder Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz oder Unfälle mit Tieren. Zusätzlich ersetze die Gebrauchtwagenkasko nach einem Unfall mit einem anderen Kraftfahrzeug auch den Schaden am eigenen Auto. Nach einem Unfall mit Totalschaden würden dem Kunden zudem bis zu zwölf Monate nach Erwerbsdatum anstelle des sonst üblichen Wiederbeschaffungswertes der volle Kaufpreis erstattet, so der Versicherer. Werde der Wagen gestohlen, bekomme der Eigentümer bis sechs Monate nach Anschaffung ebenfalls die volle Kaufpreisentschädigung.
Autor(en): Versicherungsmagazin