Wer zum Jahresende noch Steuern sparen will, sollte sich auf die geförderte Altersvorsorge konzentrieren. So lässt sich mit einer einmaligen Sonderzahlung in eine bestehende Riester- und Rürup-Rente der eigene Steueraufwand reduzieren, erläutern Experten der Universa Versicherung.
Allerdings müssen Verbraucher hier Grenzen beachten. Beiträge zur Riester-Rente können bis maximal 2.100 Euro pro Person als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zudem erfolgt eine Günstigerprüfung. Dies kann besonders bei Familien mit Kindern dazu führen, dass die Steuerersparnis aufgrund der gewährten staatlichen Zulagen niedriger oder komplett ausfällt.
90 Prozent der Beiträge für Rürup-Rente können steuerlich abgesetzt werden
Bei der Rürup-Rente können Beiträge in diesem Jahr zu 90 Prozent steuerlich angesetzt werden. Der Sonderausgabenabzug für 2020 ist auf 25.046 Euro (Verheiratete 50.092 Euro) begrenzt. Darin werden auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterssicherung erfasst. Dennoch haben hier die meisten Steuerzahler noch genügend Freiraum für eine steuerliche Sonderzahlung, sagen die Versicherungsexperten.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de