Die hohen Garantiezinsverpflichtungen der Lebensversicherer stellen in der derzeitigen Niedrigzinssituation ein unternehmerisches Risiko dar, das der Gesetzgeber durch die Einführung der Zinszusatzreserve (ZZR) 2011 begrenzen wollte. Für 2014 beträgt die Zuführung zur ZZR 1,09 Prozent (im Vorjahr 0,74 Prozent) der konventionellen bilanziellen Deckungsrückstellung. Dies entspricht rund acht Milliarden Euro (Vorjahr sieben Milliarden). Nach einem aktuellen Marktausblick der Ratingagentur Assekurata, muss die LV-Branche für 2015 zwischen zwölf und 14 Milliarden Euro zurückstellen. Dies entspricht einem neuerlichen Rekordwert an jährlicher Reservezuführung. Sollte das Niedrigzinsumfeld weiter anhalten, könnte sich der Reservebestand in den kommenden zehn Jahren sogar auf gut 150 Milliarden Euro summieren, was etwa dem Siebenfachen des Reservebestandes entspricht, den die Versicherer bereits seit 2011 aufgebaut haben, so die Rater.
Die ZZR erfülle den wichtigen Zweck, die Finanzierungsmittel für Garantien langfristig im Interesse der Versicherten zu erhalten, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei Assekurata und Autor der Untersuchung. Wie viel Mittel die Branche noch zuführen müsse, hänge maßgeblich von der Entwicklung des zugrunde liegenden Bezugszinses (zehnjähriger Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatz) ab. Die modellhafte Deckungsrückstellung wäre bis 2024 branchenweit auf ein Referenzzinsniveau von deutlich unter einem Prozent nachreserviert und hätte sich gegenüber ihrem Ursprungswert ohne ZZR um etwa ein Viertel erhöht. Letztlich wären dann alle Tarifgenerationen von der Nachreservierung betroffen, inklusive der erst Anfang 2015 eingeführten mit 1,25 Prozent Garantiezins. Reservierungsanforderungen in dieser Höhe würden die Branche massiv belasten und auf breiter Linie zu Finanzierungsengpässen führen.
Das Tafelsilber wird verkauft
Die Versicherer haben in den vergangenen Jahren die ZZR teilweise durch den vorzeitigen Verkauf von hochverzinsten festverzinslichen Anlagen finanziert. Dies führt bilanziell zu einer Auflösung von stillen HGB-Reserven, wodurch zwar die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen ansteigt, im Gegenzug aber der laufende Bestandszins schneller zurückgeht. Die Leistungsversprechen an die Kunden haben in der Regel eine längere Laufzeit als die Kapitalanlagen. "Dadurch gehen die Zinserträge bei anhaltendem Niedrigzinsumfeld auf Dauer schneller zurück als die Verpflichtungen der Lebensversicherer", so Heermann.
Aus Sicht der Ratingagentur würden steigende Kapitalmarktzinsen, wie sie im April und Mai ansatzweise zu beobachten waren, die Zinsanforderungen der Lebensversicher perspektivisch entlasten und die Ertragsbasis wieder erweitern. Allerdings gingen sie mit einer Minderung der vorhandenen Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen einher. Mit Blick auf die Rechenmethodik der Zinszusatzreserve würde zugleich die gesetzlich verankerte Durchschnittsbildung beim Referenzzins noch lange fortwirken. Allerdings berge ein Zinsanstieg die Gefahr, dass sich die Zinszusatzreserve dann nicht mehr aus Gewinnrealisierungen bei Altpapieren finanzieren lasse und sich Finanzierungsengpässe zeitlich früher einstellten.
Streckung ist vertretbar
Nach Einschätzung von Assekurata limitierten die hohen Anforderungen der Zinszusatzreserve den Eigenkapitalaufbau zur Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Solvenzbedeckung. Zudem blieben weiterhin wenig Spielräume für Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und die Überschussbeteiligungen der Kunden. Daher sollten Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde die der ZZR zugrunde liegende Methodik neu justieren. "Das derzeitige Ansinnen von Branchenverbänden, die Methodik der Zinszusatzreserve zu ändern und künftige Zuführungen zeitlich zu strecken, ist angesichts der extremen Zinsverhältnisse nachvollziehbar und vertretbar", heißt es im Marktausblick.
Der Marktausblick "Überschussbeteiligung 2015" kann unter kostenlos hertuntergeladen werden.
Quelle: Assekurata
Bildquelle: © Cumulus
Die ZZR erfülle den wichtigen Zweck, die Finanzierungsmittel für Garantien langfristig im Interesse der Versicherten zu erhalten, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse bei Assekurata und Autor der Untersuchung. Wie viel Mittel die Branche noch zuführen müsse, hänge maßgeblich von der Entwicklung des zugrunde liegenden Bezugszinses (zehnjähriger Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatz) ab. Die modellhafte Deckungsrückstellung wäre bis 2024 branchenweit auf ein Referenzzinsniveau von deutlich unter einem Prozent nachreserviert und hätte sich gegenüber ihrem Ursprungswert ohne ZZR um etwa ein Viertel erhöht. Letztlich wären dann alle Tarifgenerationen von der Nachreservierung betroffen, inklusive der erst Anfang 2015 eingeführten mit 1,25 Prozent Garantiezins. Reservierungsanforderungen in dieser Höhe würden die Branche massiv belasten und auf breiter Linie zu Finanzierungsengpässen führen.
Das Tafelsilber wird verkauft
Die Versicherer haben in den vergangenen Jahren die ZZR teilweise durch den vorzeitigen Verkauf von hochverzinsten festverzinslichen Anlagen finanziert. Dies führt bilanziell zu einer Auflösung von stillen HGB-Reserven, wodurch zwar die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen ansteigt, im Gegenzug aber der laufende Bestandszins schneller zurückgeht. Die Leistungsversprechen an die Kunden haben in der Regel eine längere Laufzeit als die Kapitalanlagen. "Dadurch gehen die Zinserträge bei anhaltendem Niedrigzinsumfeld auf Dauer schneller zurück als die Verpflichtungen der Lebensversicherer", so Heermann.
Aus Sicht der Ratingagentur würden steigende Kapitalmarktzinsen, wie sie im April und Mai ansatzweise zu beobachten waren, die Zinsanforderungen der Lebensversicher perspektivisch entlasten und die Ertragsbasis wieder erweitern. Allerdings gingen sie mit einer Minderung der vorhandenen Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen einher. Mit Blick auf die Rechenmethodik der Zinszusatzreserve würde zugleich die gesetzlich verankerte Durchschnittsbildung beim Referenzzins noch lange fortwirken. Allerdings berge ein Zinsanstieg die Gefahr, dass sich die Zinszusatzreserve dann nicht mehr aus Gewinnrealisierungen bei Altpapieren finanzieren lasse und sich Finanzierungsengpässe zeitlich früher einstellten.
Streckung ist vertretbar
Nach Einschätzung von Assekurata limitierten die hohen Anforderungen der Zinszusatzreserve den Eigenkapitalaufbau zur Sicherstellung der aufsichtsrechtlichen Solvenzbedeckung. Zudem blieben weiterhin wenig Spielräume für Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und die Überschussbeteiligungen der Kunden. Daher sollten Gesetzgeber und Aufsichtsbehörde die der ZZR zugrunde liegende Methodik neu justieren. "Das derzeitige Ansinnen von Branchenverbänden, die Methodik der Zinszusatzreserve zu ändern und künftige Zuführungen zeitlich zu strecken, ist angesichts der extremen Zinsverhältnisse nachvollziehbar und vertretbar", heißt es im Marktausblick.
Der Marktausblick "Überschussbeteiligung 2015" kann unter kostenlos hertuntergeladen werden.
Quelle: Assekurata
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): versicherungsmagazin.de