Auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) am 31. Januar 2020 ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer britische Versicherungen - zumindest bis zum Jahresende.
Eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020 ermöglicht es dem Zentralruf weiterhin bei einem Auslandsunfall mit einem Fahrzeug aus dem Vereinigten Königreich die zuständige Versicherung zu identifizieren und einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen. Die Übergangsregelung gilt für Fahrzeuge aus England, Schottland, Wales oder Nordirland. Die genannte Übergangsregelung für Binnenmarkt und Zollunion kann um zwei Jahre verlängert werden. Eine Entscheidung darüber fällen die EU und das Vereinigte Königreich im Juli 2020.
Für Irland als Mitglied der Europäischen Union bleiben alle Regelungen unverändert.
Ein Ansprechpartner in jedem EU-Land
In drei Prozent der rund 35.000 Auslandsunfälle die beim Zentralruf der Autofahrer gemeldet werden, sind Fahrzeugen aus dem Vereinigten Königreich involviert.
In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Der kostenfreie Service erfolgt nicht nur für EU-Staaten, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 oder online unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de