, die Versorgungseinrichtung für Beschäftigte mit geringem Einkommen, kooperiert zukünftig mit der . Ziel der Zusammenarbeit ist es, Minijobbern einen systematischen Zugang zu einer staatlich geförderten Alterszusatzversorgung zu gewähren.
Möglich wird das durch das standardisierte Versorgungskonzept der "Minijobrente" mit den Versicherungsprodukten der Signal Iduna. Hiervon sollen Minijobber und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. "Geringfügig Beschäftigte genießen über die gesetzliche Rentenversicherung nur sehr eingeschränkte Versorgungsaussichten und wissen häufig nicht, wie sie diese Situation verbessern können. Dabei können hohe staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, was aber Minijobber leider viel zu selten nutzen", erläutert Michael Johnigk, Vertriebsvorstand der Signal Iduna.
Das Konzept der "Signal Iduna Minijobrente" lediglich "Zeit für mehr Rente" zu investieren, ermöglicht die Inanspruchnahme dieser staatlichen Förderungen auch für Minijobber. Konkret bedeutet das, die Beschäftigten vereinbaren mit dem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung und der Arbeitgeber investiert im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung einen Minijobrentenbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung.
Möglich wird das durch das standardisierte Versorgungskonzept der "Minijobrente" mit den Versicherungsprodukten der Signal Iduna. Hiervon sollen Minijobber und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. "Geringfügig Beschäftigte genießen über die gesetzliche Rentenversicherung nur sehr eingeschränkte Versorgungsaussichten und wissen häufig nicht, wie sie diese Situation verbessern können. Dabei können hohe staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, was aber Minijobber leider viel zu selten nutzen", erläutert Michael Johnigk, Vertriebsvorstand der Signal Iduna.
Das Konzept der "Signal Iduna Minijobrente" lediglich "Zeit für mehr Rente" zu investieren, ermöglicht die Inanspruchnahme dieser staatlichen Förderungen auch für Minijobber. Konkret bedeutet das, die Beschäftigten vereinbaren mit dem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung und der Arbeitgeber investiert im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung einen Minijobrentenbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung.
Autor(en): Versicherungsmagazin