32 Prozent der deutschen Maklerbüros mussten in den letzten zwei Jahren professionelle Unterstützung bei Rechtsfragen oder Rechtsstreitigkeiten in Anspruch nehmen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage im Rahmen des YouGov Makler-Absatzbarometers, für das bundesweit 212 repräsentativ ausgewählte unabhängige Finanz- und Versicherungsvermittler im Dezember 2012 befragt wurden.
Maklerbüros sind zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Versicherern und zum Teil auch Kunden verwickelt. Außerdem kommt noch die Rechtsberatung bei der Formulierung von Beratungsverträgen mit den Kunden hinzu. Und: Ein steigendes Haftungsrisiko und die strenge Regulierung des Versicherungsvertriebes erfordern qualifizierte Beratung.
Als am häufigsten genutzte Kanzlei wurde nach Angaben der Untersuchung die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (KMR Hamburg) mit 38 Prozent unter den Nutzern von Rechtsberatung (plus sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2011) benannt. Auf Rang zwei der Nutzungshäufigkeit hat sich der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) mit nunmehr 25 Prozent (plus sechs Prozentpunkte) hochgearbeitet.
Auf dem dritten Rang steht die Kanzlei Blanke, Meier und Evers mit 22 Prozent Nutzungsquote (plus einen Prozentpunkte). Auf Rang vier im Ranking platzierte sich die Kanzlei Lehnert (20 Prozent Nutzung in
den letzten zwei Jahren, plus fünf Prozentpunkte) und auf Rang fünf wird Rechtsanwalt Norman Wirth (16 Prozent, plus fünf Prozentpunkte) von Maklern genutzt. Im Schnitt kontaktieren die Makler sogar etwas mehr als zwei Kanzleien oder Rechtsberater (2,3) für juristische Fragen.
P.S.: Jürgen Evers von der Kanzlei Blanke, Meier und Evers sowie Rudi Lehnert von der Kanzlei Lehnert schreiben regelmäßig Beiträge im .
Haftungsrisiken von Maklern
"Die Ausgestaltung aller vertraglichen Vereinbarungen ist für die Maklerbüros von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere setzt sich die Erkenntnis durch, dass ein schriftlicher Versicherungsmaklervertrag die Rechtslage des Versicherungsmaklers - gegenüber den sonst anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen - deutlich verbessert", weiß Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov.
"Zunehmend mehr Versicherungsmakler verwenden zum Haftungsmanagement schriftliche Vereinbarungen mit ihren Kunden. Oftmals werden auch vermehrt Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) beschlossen", hat Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, die Erfahrung gemacht.
Hohe Fachkompetenz der Kanzleien gelobt
Neben der Nutzung der Rechtsberatung wurde ebenso nach der erfahrenen Qualität mit diesen Kanzleien gefragt. Alles in allem loben die Makler die hohe Fachkompetenz in allen relevanten Rechtsfragen (71 Prozent) und die große Expertise speziell für Finanz- und Versicherungsmakler (62 Prozent) aller untersuchten Rechtsanwälte und Kanzleien. Damit wird deutlich, dass dies die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Rechtsberatung durch Makler sind.
Quelle: YouGov Deutschland AG; Bild: @ Gerd Altmann /
Maklerbüros sind zunehmend in Rechtsstreitigkeiten mit Versicherern und zum Teil auch Kunden verwickelt. Außerdem kommt noch die Rechtsberatung bei der Formulierung von Beratungsverträgen mit den Kunden hinzu. Und: Ein steigendes Haftungsrisiko und die strenge Regulierung des Versicherungsvertriebes erfordern qualifizierte Beratung.
Als am häufigsten genutzte Kanzlei wurde nach Angaben der Untersuchung die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (KMR Hamburg) mit 38 Prozent unter den Nutzern von Rechtsberatung (plus sieben Prozentpunkte im Vergleich zu 2011) benannt. Auf Rang zwei der Nutzungshäufigkeit hat sich der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) mit nunmehr 25 Prozent (plus sechs Prozentpunkte) hochgearbeitet.
Auf dem dritten Rang steht die Kanzlei Blanke, Meier und Evers mit 22 Prozent Nutzungsquote (plus einen Prozentpunkte). Auf Rang vier im Ranking platzierte sich die Kanzlei Lehnert (20 Prozent Nutzung in
den letzten zwei Jahren, plus fünf Prozentpunkte) und auf Rang fünf wird Rechtsanwalt Norman Wirth (16 Prozent, plus fünf Prozentpunkte) von Maklern genutzt. Im Schnitt kontaktieren die Makler sogar etwas mehr als zwei Kanzleien oder Rechtsberater (2,3) für juristische Fragen.
P.S.: Jürgen Evers von der Kanzlei Blanke, Meier und Evers sowie Rudi Lehnert von der Kanzlei Lehnert schreiben regelmäßig Beiträge im .
Haftungsrisiken von Maklern
"Die Ausgestaltung aller vertraglichen Vereinbarungen ist für die Maklerbüros von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere setzt sich die Erkenntnis durch, dass ein schriftlicher Versicherungsmaklervertrag die Rechtslage des Versicherungsmaklers - gegenüber den sonst anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen - deutlich verbessert", weiß Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov.
"Zunehmend mehr Versicherungsmakler verwenden zum Haftungsmanagement schriftliche Vereinbarungen mit ihren Kunden. Oftmals werden auch vermehrt Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) beschlossen", hat Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, die Erfahrung gemacht.
Hohe Fachkompetenz der Kanzleien gelobt
Neben der Nutzung der Rechtsberatung wurde ebenso nach der erfahrenen Qualität mit diesen Kanzleien gefragt. Alles in allem loben die Makler die hohe Fachkompetenz in allen relevanten Rechtsfragen (71 Prozent) und die große Expertise speziell für Finanz- und Versicherungsmakler (62 Prozent) aller untersuchten Rechtsanwälte und Kanzleien. Damit wird deutlich, dass dies die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Rechtsberatung durch Makler sind.
Quelle: YouGov Deutschland AG; Bild: @ Gerd Altmann /
Autor(en): versicherungsmagazin.de