Zwei Diplomarbeiten und eine Dissertation zu aktuellen Versicherungsthemen kamen in die Endrunde des "Lanuvium-Awards", dem vom Analysehaus Morgen & Morgen initiierten praxisorientierten Wissenschaftspreis der Versicherungswirtschaft. Am 11. Oktober tagte die Jury, unter anderem mit Versicherungsmagazin-Chefredakteur Bernhard Rudolf. Die offizielle Preisverleihung und Bekanntgabe der Platzierung der drei Arbeiten findet am 6. November in Berlin statt.
Um das Thema betriebliche Altersversorgung drehte sich die juristische Dissertation von Thorsten Rüffert vom Lehrstuhl Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin. Dabei ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber nach § 1 a BetrAVG (Gesetz zu Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) nicht auch eine Pflicht zur Bereitstellung einer Durchführungsmöglichkeit für die Entgeltumwandlung hat. Im Mittelpunkt stand, wie sich der Arbeitgeber auf den Anspruch des Arbeitnehmers vorbereiten muss. Daraus leitet Rüffert eine Informationspflicht des Arbeitgebers über das von ihm ausgewählte Produkt ab. Der Bereitstellungspflicht kann der Arbeitgeber über die Ebene des Tarifrechts, durch Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung mit dem Arbeitnehmer nachkommen. Rüffert kam außerdem zum Ergebnis, dass das Produkt Unisex-Tarife vorsehen müsste und keine gezillmerten Tarife verwendet werden dürften. Das Zillmern verbiete sich bei der Entgeltumwandlung (dabei wurden auch die einschlägigen Urteile der Landesarbeitsgerichte München und Stuttgart zitiert), da der Arbeitnehmer flexibel bei der Festlegung der Beitragshöhe sein dürfe. Der Doktorand nannte vernünftige Alternativen der Abschlusskostenverteilung, zum Beispiel die Verteilung auf fünf Jahre oder auf die Länge der Vertragslaufzeit.
Diplomand Jan-Hendrik Boerse (Betreuerin Professor Dr. Christiane Jost, Fachhochschule Wiesbaden) nahm sich des Themas Risikomanagement an. Er zeigte am Beispiel einer Pandemie, wie sich ein Unternehmen mit Business Continuity Management gegen solche Risiken resistenter machen kann. Gerade im Hinblick auf Solvency II werde in der Assekuranz besonderes Augenmerk auf die Gruppe der operationellen Risiken gelegt. Boerse zeigte, wie die Verknüpfung mit den WHO-Pandemiephasen und lokalen Frühwarnsystemen eine eindeutige Veranlassung der Maßnahmen ermögliche, um die Krise zu meistern.
Die dritte Arbeit kam von Ole von Häfen, die von Professor Dr. Martin Nell von der Universität Hamburg betreut wurde. Dabei ging es um implizite Optionen in Lebensversicherungsverträgen. Bekannte Beispiele solcher Optionen sind das Kapitalwahlrecht eines Rentenversicherungsvertrages oder die Beitragsfreistellung. Traditionellerweise wurden diese Vertragsbestandteile weder in der Kalkulation noch im Risikomanagement und in der Bilanzierung ausreichend berücksichtigt. In seiner Arbeit zeigte der Diplomand, dass unabhängig davon, ob der Versicherer bestrebt ist, stille Reserven aus Aktien zur Sicherung der Garantieverzinsung aufzubauen oder nicht, die Aufnahme von Aktien mit der Steigerung des gemeinsamen Wertes von Garantieverzinsung und Kapitalwahlrecht einherging.
Mehr zum Award und seinen Intentionen nach der Preisverleihung.
Um das Thema betriebliche Altersversorgung drehte sich die juristische Dissertation von Thorsten Rüffert vom Lehrstuhl Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski, Humboldt-Universität zu Berlin. Dabei ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber nach § 1 a BetrAVG (Gesetz zu Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) nicht auch eine Pflicht zur Bereitstellung einer Durchführungsmöglichkeit für die Entgeltumwandlung hat. Im Mittelpunkt stand, wie sich der Arbeitgeber auf den Anspruch des Arbeitnehmers vorbereiten muss. Daraus leitet Rüffert eine Informationspflicht des Arbeitgebers über das von ihm ausgewählte Produkt ab. Der Bereitstellungspflicht kann der Arbeitgeber über die Ebene des Tarifrechts, durch Betriebsvereinbarung oder Individualvereinbarung mit dem Arbeitnehmer nachkommen. Rüffert kam außerdem zum Ergebnis, dass das Produkt Unisex-Tarife vorsehen müsste und keine gezillmerten Tarife verwendet werden dürften. Das Zillmern verbiete sich bei der Entgeltumwandlung (dabei wurden auch die einschlägigen Urteile der Landesarbeitsgerichte München und Stuttgart zitiert), da der Arbeitnehmer flexibel bei der Festlegung der Beitragshöhe sein dürfe. Der Doktorand nannte vernünftige Alternativen der Abschlusskostenverteilung, zum Beispiel die Verteilung auf fünf Jahre oder auf die Länge der Vertragslaufzeit.
Diplomand Jan-Hendrik Boerse (Betreuerin Professor Dr. Christiane Jost, Fachhochschule Wiesbaden) nahm sich des Themas Risikomanagement an. Er zeigte am Beispiel einer Pandemie, wie sich ein Unternehmen mit Business Continuity Management gegen solche Risiken resistenter machen kann. Gerade im Hinblick auf Solvency II werde in der Assekuranz besonderes Augenmerk auf die Gruppe der operationellen Risiken gelegt. Boerse zeigte, wie die Verknüpfung mit den WHO-Pandemiephasen und lokalen Frühwarnsystemen eine eindeutige Veranlassung der Maßnahmen ermögliche, um die Krise zu meistern.
Die dritte Arbeit kam von Ole von Häfen, die von Professor Dr. Martin Nell von der Universität Hamburg betreut wurde. Dabei ging es um implizite Optionen in Lebensversicherungsverträgen. Bekannte Beispiele solcher Optionen sind das Kapitalwahlrecht eines Rentenversicherungsvertrages oder die Beitragsfreistellung. Traditionellerweise wurden diese Vertragsbestandteile weder in der Kalkulation noch im Risikomanagement und in der Bilanzierung ausreichend berücksichtigt. In seiner Arbeit zeigte der Diplomand, dass unabhängig davon, ob der Versicherer bestrebt ist, stille Reserven aus Aktien zur Sicherung der Garantieverzinsung aufzubauen oder nicht, die Aufnahme von Aktien mit der Steigerung des gemeinsamen Wertes von Garantieverzinsung und Kapitalwahlrecht einherging.
Mehr zum Award und seinen Intentionen nach der Preisverleihung.
Autor(en): Bernhard Rudolf