Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH ermöglicht nach eigenen Angaben ihren Vertriebspartnern mit einem neuen Konzept absolute Bestandssicherheit. Auf der KVK-Messe in Köln hat Geschäftsführer Norbert Porazik das Projekt „100 % Bestandssicherheit“, das am 15. Juli 2014 offiziell startet, vorgestellt.
Das Neuartige an dem Konzept nach Aussage des Maklerpools: Durch die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers und den Verzicht auf eine wiederholte Maklervollmacht ist der Bestand für den Makler jederzeit auf ihn selbst übertragbar.
Relevante Bestandsdaten täglich an eine Kanzlei übertragen
Das System der Fonds Finanz soll auf Grund eines externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfers für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen. Relevante Bestandsdaten aller über den Münchner Maklerpool vermittelten Verträge – konkret die IHK-Nummer des betreuenden Vermittlers, die Vertragsnummer der Police und die jeweilige Versicherungsgesellschaft – werden über eine verschlüsselte Datenverbindung täglich an eine Kanzlei übertragen und dort gesichert. Die Übermittlung jeglicher personenbezogener Daten des Kunden sei somit ausgeschlossen. Dabei habe jeder Vermittler selbstverständlich die Möglichkeit, der Datenübertragung an den Wirtschaftsprüfer zu widersprechen.
Dauerhafter Zugriff auf die Bestände garantiert
Die Auslagerung dieser minimalen Bestandsdaten an den Wirtschaftsprüfer garantiere dem Vermittler einen dauerhaften Zugriff auf seine Bestände – und zwar jederzeit und unabhängig vom Willen des Maklerpools. Die Fonds Finanz sichert dem Makler über die Vertriebsvereinbarung zu, dass er alleiniger Eigentümer seiner Bestände ist und eine pauschale Bestandsfreigabe vorliegt. Zeige ein Vermittler seinen Bestand wiederum bei einer der am Bestandssicherungs-System teilnehmenden Gesellschaften an, so hätten sich die Versicherungsgesellschaften vertraglich dazu verpflichtet, die beim Wirtschaftsprüfer liegenden Daten abzurufen und als Nachweis der Bestandsbetreuung durch den entsprechenden Vermittler zu akzeptieren. Damit stimme diese einer gewünschten Übertragung zu.
Der Vorteil für den Makler liegt nach Ansicht des Allfinanz-Maklerpools auf der Hand: Seine Bestände seien unabhängig von der Kooperation mit der Fonds Finanz jederzeit und direkt auf ihn übertragbar. Und die Fonds Finanz selbst könne aufgrund der getroffenen Vereinbarungen, der einseitigen Zusage des Wirtschaftsprüfers und der Verpflichtungen seitens der Versicherungsgesellschaften eine Übertragung zu keinem Zeitpunkt verhindern.
In Kooperation mit unabhängigen Juristen entwickelt
Die Fonds Finanz habe das System zur Bestandssicherheit in Kooperation mit unabhängigen Juristen entwickelt und die Kanzlei „Wirth Rechtsanwälte“ mit der Erstellung eines Gutachtens zur Rechtssicherheit beauftragt. Das Gutachten bestätige dem System: Es sei rechtlich einwandfrei. Unter könne das Dokument jederzeit abgerufen werden.
Um die Sicherheit darüber hinaus weiter zu erhöhen, würden die Versicherungsgesellschaften zusätzlich darum gebeten, die Akzeptanz des Systems verbindlich zu bestätigen.
Was ist, wenn es zwischen Pool und Makler nicht mehr klappt?
In einem Punkt seien sich alle einschlägigen Umfragen und Studien einig: Die größte Sorge eines Maklers bei der Kooperation mit einem Maklerpool sei die Sicherheit der eigenen Bestände. Im Vordergrund stehe dabei immer wieder die Frage, was mit den bei einem Maklerpool liegenden Beständen passiere, wenn es beispielsweise zwischen Maklerpool und Vermittler zu einer Auseinandersetzung komme oder der Pool einmal verkauft werden sollte.
Ganz gleich, wer die Zusammenarbeit beendet
Doch der Maklerpool glaubt mit seinem neuen System dieses Problem vollständig lösen zu können. Der Grundgedanke: Jeder Vertriebspartner erhält einen garantierten Zugriff auf seine Bestände. Diese Garantie wird unabhängig vom Maklerpool durch eine dritte Instanz abgesichert, so dass der Makler auch dann Zugriff hat, wenn die Zusammenarbeit zwischen Makler und Pool beendet sein sollte (oder der Makler gegebenenfalls den Wunsch hat, nur Teile seines Bestandes oder den Gesamtbestand direkt zu verwalten). Zudem ist es unerheblich, von wem die Zusammenarbeit beendet wurde oder aus welchem Grund. Das heißt diese Sicherheit gilt ohne weiteres auch dann, wenn sich Maklerpool und Vermittler möglicherweise nicht im Guten getrennt hätten.
Quelle: Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Das Neuartige an dem Konzept nach Aussage des Maklerpools: Durch die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers und den Verzicht auf eine wiederholte Maklervollmacht ist der Bestand für den Makler jederzeit auf ihn selbst übertragbar.
Relevante Bestandsdaten täglich an eine Kanzlei übertragen
Das System der Fonds Finanz soll auf Grund eines externen, unabhängigen Wirtschaftsprüfers für ein Höchstmaß an Sicherheit sorgen. Relevante Bestandsdaten aller über den Münchner Maklerpool vermittelten Verträge – konkret die IHK-Nummer des betreuenden Vermittlers, die Vertragsnummer der Police und die jeweilige Versicherungsgesellschaft – werden über eine verschlüsselte Datenverbindung täglich an eine Kanzlei übertragen und dort gesichert. Die Übermittlung jeglicher personenbezogener Daten des Kunden sei somit ausgeschlossen. Dabei habe jeder Vermittler selbstverständlich die Möglichkeit, der Datenübertragung an den Wirtschaftsprüfer zu widersprechen.
Dauerhafter Zugriff auf die Bestände garantiert
Die Auslagerung dieser minimalen Bestandsdaten an den Wirtschaftsprüfer garantiere dem Vermittler einen dauerhaften Zugriff auf seine Bestände – und zwar jederzeit und unabhängig vom Willen des Maklerpools. Die Fonds Finanz sichert dem Makler über die Vertriebsvereinbarung zu, dass er alleiniger Eigentümer seiner Bestände ist und eine pauschale Bestandsfreigabe vorliegt. Zeige ein Vermittler seinen Bestand wiederum bei einer der am Bestandssicherungs-System teilnehmenden Gesellschaften an, so hätten sich die Versicherungsgesellschaften vertraglich dazu verpflichtet, die beim Wirtschaftsprüfer liegenden Daten abzurufen und als Nachweis der Bestandsbetreuung durch den entsprechenden Vermittler zu akzeptieren. Damit stimme diese einer gewünschten Übertragung zu.
Der Vorteil für den Makler liegt nach Ansicht des Allfinanz-Maklerpools auf der Hand: Seine Bestände seien unabhängig von der Kooperation mit der Fonds Finanz jederzeit und direkt auf ihn übertragbar. Und die Fonds Finanz selbst könne aufgrund der getroffenen Vereinbarungen, der einseitigen Zusage des Wirtschaftsprüfers und der Verpflichtungen seitens der Versicherungsgesellschaften eine Übertragung zu keinem Zeitpunkt verhindern.
In Kooperation mit unabhängigen Juristen entwickelt
Die Fonds Finanz habe das System zur Bestandssicherheit in Kooperation mit unabhängigen Juristen entwickelt und die Kanzlei „Wirth Rechtsanwälte“ mit der Erstellung eines Gutachtens zur Rechtssicherheit beauftragt. Das Gutachten bestätige dem System: Es sei rechtlich einwandfrei. Unter könne das Dokument jederzeit abgerufen werden.
Um die Sicherheit darüber hinaus weiter zu erhöhen, würden die Versicherungsgesellschaften zusätzlich darum gebeten, die Akzeptanz des Systems verbindlich zu bestätigen.
Was ist, wenn es zwischen Pool und Makler nicht mehr klappt?
In einem Punkt seien sich alle einschlägigen Umfragen und Studien einig: Die größte Sorge eines Maklers bei der Kooperation mit einem Maklerpool sei die Sicherheit der eigenen Bestände. Im Vordergrund stehe dabei immer wieder die Frage, was mit den bei einem Maklerpool liegenden Beständen passiere, wenn es beispielsweise zwischen Maklerpool und Vermittler zu einer Auseinandersetzung komme oder der Pool einmal verkauft werden sollte.
Ganz gleich, wer die Zusammenarbeit beendet
Doch der Maklerpool glaubt mit seinem neuen System dieses Problem vollständig lösen zu können. Der Grundgedanke: Jeder Vertriebspartner erhält einen garantierten Zugriff auf seine Bestände. Diese Garantie wird unabhängig vom Maklerpool durch eine dritte Instanz abgesichert, so dass der Makler auch dann Zugriff hat, wenn die Zusammenarbeit zwischen Makler und Pool beendet sein sollte (oder der Makler gegebenenfalls den Wunsch hat, nur Teile seines Bestandes oder den Gesamtbestand direkt zu verwalten). Zudem ist es unerheblich, von wem die Zusammenarbeit beendet wurde oder aus welchem Grund. Das heißt diese Sicherheit gilt ohne weiteres auch dann, wenn sich Maklerpool und Vermittler möglicherweise nicht im Guten getrennt hätten.
Quelle: Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Autor(en): versicherungsmagazin.de