Nach Einschätzung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) werden die Pläne der EU-Kommission zum Verbot der Provisionsvergütung in der Finanz- und Versicherungsbranche konkreter.
Nach Ansicht des BVK hat die EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness vor, ein EU-weites Provisionsverbot im Rahmen der EU-Kleinanlegerstrategie bei der Anlageberatung einzuführen. Dann könnten künftig in der EU Finanz- und Versicherungsprodukte nur noch auf Honorarbasis vermittelt werden.
Das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland
Nach Ansicht des BVK würde ein EU-weites Provisionsverbot das Aus für rund 200.000 Versicherungsvermittler in Deutschland bedeuten. Denn mit einem Verbot der Provisionsvergütung würde ihnen die wirtschaftliche Existenzgrundlage entzogen.
„Schlimmer noch: Dem vermeintlichen Verbraucherschutz würde ein Bärendienst erwiesen, denn Kunden sind kaum bereit, vorab für eine Beratung ein dreistelliges Honorar zu bezahlen“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Vorhaben. „Die Folge wäre, dass viele auf die nötige Absicherung verzichten würden oder sich ohne Beratung im Netz um eine Absicherung bemühen müssten. Diese Entwicklung beobachten wir in den Niederlanden und in Großbritannien, wo bereits ein Provisionsverbot existiert.
Aus diesem Grund setzt sich der BVK vehement für den Erhalt des Provisionssystems ein, weil es auch Geringverdienern den Zugang zur qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler ermögliche.
„Die immer wieder ins Feld geführten angeblichen Interessenkonflikte existieren zudem bei der Provisionsberatung gar nicht“, betont BVK-Präsident Heinz. „Denn wir sind gesetzlich nach § 48 a Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu beraten.“
BaFin macht sich gleichfalls stark gegen Provisionsexzesse
Auch sende die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit dem jetzt vorgelegten „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ein wichtiges Signal, Provisionsexzesse zu unterbinden. Dies begrüßt der BVK laut eigner Aussage "ausdrücklich". Ein Provisionsverbot wäre hingegen völlig unverhältnismäßig, da es eine gesamte Branche in ihrer Existenz gefährde.
Quelle: BVK
Autor(en): versicherungsmagazin.de