Seit dem 1. Juli ist die BaFin für die Prüfung aller Wertpapierprospekte und Prospekte für Vermögensanlagen zuständig. Drei Jahre nach der Aufnahme der Amtsgeschäfte als integrierte Allfinanzaufsicht ist in diesem Sommer Urlaubssperre bei der BaFin angesagt, weil der Gesetzgeber "die kurzen Fristen für die Umsetzung der Brüsseler Prospektrichtlinie in nationales Recht eingehalten hat" und nach Aussagen von Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, den Aufsehern damit verstärkt neue Arbeit bescherte. Dagegen schon eingespielt haben sich die Arbeiten um Verbraucherbeschwerden, wie sie im BaFin-Jahresbericht 2004 veröffentlicht wurden.
Mit 27.262 (Vorjahr 24.260) Beschwerden von Kunden über Versicherungsunternehmen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute stieg die Zahl der Eingaben bei der BaFin um gut zwölf Prozent. Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und fordert das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme auf.
Bei der BaFin wird darauf hingewiesen, dass dieses Beschwerdeverfahren nicht als außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren anzusehen ist. Dafür stehen Ombudsleute zur Verfügung. Von den insgesamt 27.262 Eingaben entfielen auch im Jahr 2004 mit 22.306 (Vorjahr 19.778) wiederum die meisten auf den Versicherungsbereich; eine Steigerung um 12,8 Prozent. Wie im BaFin-Geschäftsbericht nachzulesen ist, handelte es sich dabei um 19.983 Beschwerden, 1.141 allgemeine Anfragen ohne Beschwerdehintergrund und 122 Petitionen, die über den Deutschen Bundestag bzw. das Bundesfinanzministerium zur BaFin kamen. Hinzu kamen 1.060 Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit der BaFin fielen. Insgesamt gingen 27,82 (2003: 26,71) Prozent der Verfahren erfolgreich für die Absender (Kunden) aus; 72,18 Prozent der Eingaben waren unbegründet.
Die Schadenbearbeitung und/oder die Regulierung von Leistungsfällen in der Lebensversicherung gab mit 32,48 (Vorjahr 30,1) Prozent auch im vergangenen Jahr am häufigsten Anlass zu Eingaben und Beschwerden, gefolgt von Beschwerden über den Vertragsverlauf mit 29,72 (Vj. 28,77) Prozent, die Vertragsbeendigung mit 16,43 (Vj. 18,68) Prozent und die Vertragsanbahnung mit 10,28 (Vj. 11,2) Prozent.
Die Anzahl und Gründe der einzelnen Beschwerden gibt die BaFin wie folgt an:
- wegen Überschussbeteiligung/Gewinngutschrift 2.496 Eingaben;
- wegen Deckungsfragen 2.318 Eingaben;
- wegen Höhe der Versicherungsleistung 1.846 Eingaben;
- wegen Bedingungsänderung 1.815 Eingaben;
- wegen Werbung/Beratung/Antragsaufnahme 1.779 Eingaben;
- wegen Art der Schadenbearbeitung/Verzögerungen 1.560 Eingaben;
- wegen ordentliche Kündigung 1.515 Eingaben;
- wegen Vertragsänderung, -verlängerung 1.416 Eingaben;
- wegen außerordentliche Kündigung 1.373 Eingaben;
- wegen Beitragsänderungen/Prämienanpassungen 1.179 Eingaben;
- wegen Rücktritt/Anfechtung/Widerruf/Widerspruch 1.141 Eingaben.
Die meisten Fragen gab es zur Überschussbeteiligung und zu den Rückkaufswerten. Eine beträchtliche Zahl von Eingaben betraf hierbei das so genannte Zinssplitting, bei dem Verträge mit niedrigerem Rechnungszins eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung erhalten als Verträge mit hohem Rechnungszins. Die BaFin ist gegen diese Vorgehensweise eingeschritten. In diesem Zusammenhang kam es bei einigen Kunden zu Missverständnissen.
Mit 27.262 (Vorjahr 24.260) Beschwerden von Kunden über Versicherungsunternehmen, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute stieg die Zahl der Eingaben bei der BaFin um gut zwölf Prozent. Die BaFin geht jeder Beschwerde nach und fordert das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme auf.
Bei der BaFin wird darauf hingewiesen, dass dieses Beschwerdeverfahren nicht als außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren anzusehen ist. Dafür stehen Ombudsleute zur Verfügung. Von den insgesamt 27.262 Eingaben entfielen auch im Jahr 2004 mit 22.306 (Vorjahr 19.778) wiederum die meisten auf den Versicherungsbereich; eine Steigerung um 12,8 Prozent. Wie im BaFin-Geschäftsbericht nachzulesen ist, handelte es sich dabei um 19.983 Beschwerden, 1.141 allgemeine Anfragen ohne Beschwerdehintergrund und 122 Petitionen, die über den Deutschen Bundestag bzw. das Bundesfinanzministerium zur BaFin kamen. Hinzu kamen 1.060 Eingaben, die nicht in die Zuständigkeit der BaFin fielen. Insgesamt gingen 27,82 (2003: 26,71) Prozent der Verfahren erfolgreich für die Absender (Kunden) aus; 72,18 Prozent der Eingaben waren unbegründet.
Die Schadenbearbeitung und/oder die Regulierung von Leistungsfällen in der Lebensversicherung gab mit 32,48 (Vorjahr 30,1) Prozent auch im vergangenen Jahr am häufigsten Anlass zu Eingaben und Beschwerden, gefolgt von Beschwerden über den Vertragsverlauf mit 29,72 (Vj. 28,77) Prozent, die Vertragsbeendigung mit 16,43 (Vj. 18,68) Prozent und die Vertragsanbahnung mit 10,28 (Vj. 11,2) Prozent.
Die Anzahl und Gründe der einzelnen Beschwerden gibt die BaFin wie folgt an:
- wegen Überschussbeteiligung/Gewinngutschrift 2.496 Eingaben;
- wegen Deckungsfragen 2.318 Eingaben;
- wegen Höhe der Versicherungsleistung 1.846 Eingaben;
- wegen Bedingungsänderung 1.815 Eingaben;
- wegen Werbung/Beratung/Antragsaufnahme 1.779 Eingaben;
- wegen Art der Schadenbearbeitung/Verzögerungen 1.560 Eingaben;
- wegen ordentliche Kündigung 1.515 Eingaben;
- wegen Vertragsänderung, -verlängerung 1.416 Eingaben;
- wegen außerordentliche Kündigung 1.373 Eingaben;
- wegen Beitragsänderungen/Prämienanpassungen 1.179 Eingaben;
- wegen Rücktritt/Anfechtung/Widerruf/Widerspruch 1.141 Eingaben.
Die meisten Fragen gab es zur Überschussbeteiligung und zu den Rückkaufswerten. Eine beträchtliche Zahl von Eingaben betraf hierbei das so genannte Zinssplitting, bei dem Verträge mit niedrigerem Rechnungszins eine insgesamt höhere Gesamtverzinsung erhalten als Verträge mit hohem Rechnungszins. Die BaFin ist gegen diese Vorgehensweise eingeschritten. In diesem Zusammenhang kam es bei einigen Kunden zu Missverständnissen.
Autor(en): Ellen Bocquel