Das Kölner Fintech-Unternehmen Moneymeets gewinnt im Streit um das Provisionsabgabeverbot auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln. Damit bestätigt nun auch das Berufungsgericht die Geschäftspraxis des Start-ups, die von Versicherern gezahlten Provisionen offenzulegen und mit seinen Kunden zu teilen, als rechtmäßig/rechtens.
Die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals Moneymeets.com an seine Kunden ist rechtlich zulässig, so die kürzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und gab auch in zweiter Instanz dem Kölner Fintech-Unternehmen Recht. Entgegen der Meinung des Klägers, eines anderen Versicherungsmaklers, darf das Start-up-Unternehmen nach Auffassung des Oberlandeserichts die von den Versicherern gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen und damit für mehr Transparenz sorgen, sondern diese eben auch mit seinen Kunden teilen.
Provisionsabgabeverbot ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten
Mit diesem Urteil trägt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln auch den durch die Digitalisierung veränderten Marktbedingungen Rechnung glaubt das Fintech. O-Ton Johannes Cremer, Gesellschafter von Moneymeets: "Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren."
Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von Moneymeets, freut sich: "Nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von offizieller Seite bestätigt."
Bislang vollkommene Transparenz verhindert
Für die beiden Fintech-Unternehmer steht fest, dass sich der Versicherungsvertrieb in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung grundlegend ändern wird. "Natürlich wird es auch in Zukunft Kunden geben, die nur persönlich und vor Ort beraten werden wollen. Es wird aber auch immer mehr Menschen geben, die neben sachkundiger Betreuung auch die Flexibilität und die Kosteneffizienz digitaler Lösungen nutzen wollen. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, muss völlige Transparenz herrschen und diese wurde bislang vom Provisionsabgabeverbot und der damit verbundenen Geschäftspraxis verhindert", ist Cremer überzeugt.
Textquelle: Moneymeets; Bildquelle: © Haessler / fotolia
Die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals Moneymeets.com an seine Kunden ist rechtlich zulässig, so die kürzliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln. Das Gericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz und gab auch in zweiter Instanz dem Kölner Fintech-Unternehmen Recht. Entgegen der Meinung des Klägers, eines anderen Versicherungsmaklers, darf das Start-up-Unternehmen nach Auffassung des Oberlandeserichts die von den Versicherern gezahlten Abschluss- und Bestandsprovisionen nicht nur offenlegen und damit für mehr Transparenz sorgen, sondern diese eben auch mit seinen Kunden teilen.
Provisionsabgabeverbot ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten
Mit diesem Urteil trägt die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln auch den durch die Digitalisierung veränderten Marktbedingungen Rechnung glaubt das Fintech. O-Ton Johannes Cremer, Gesellschafter von Moneymeets: "Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und trägt der digitalen Welt in keiner Weise Rechnung. Das belegen verschiedene Urteile aus den vergangenen fünf Jahren."
Dieter Fromm, ebenfalls Gründer und Gesellschafter von Moneymeets, freut sich: "Nun haben wir es schwarz auf weiß: Wir dürfen die Provisionszahlungen offenlegen und mit unseren Kunden teilen. Damit wurde Rechtssicherheit sowohl für uns als auch für unsere Kunden geschaffen und unser Geschäftsmodell von offizieller Seite bestätigt."
Bislang vollkommene Transparenz verhindert
Für die beiden Fintech-Unternehmer steht fest, dass sich der Versicherungsvertrieb in den kommenden Jahren im Zuge der Digitalisierung grundlegend ändern wird. "Natürlich wird es auch in Zukunft Kunden geben, die nur persönlich und vor Ort beraten werden wollen. Es wird aber auch immer mehr Menschen geben, die neben sachkundiger Betreuung auch die Flexibilität und die Kosteneffizienz digitaler Lösungen nutzen wollen. Um eine informierte Entscheidung zu treffen, muss völlige Transparenz herrschen und diese wurde bislang vom Provisionsabgabeverbot und der damit verbundenen Geschäftspraxis verhindert", ist Cremer überzeugt.
Textquelle: Moneymeets; Bildquelle: © Haessler / fotolia
Autor(en): versicherungsmagazin.de