Laut Kraftfahrtbundesamt waren am 1. Januar 2021 660.520 Oldtimer mit und ohne Historienkennzeichen zugelassen. Zusammen mit den gut 2,5 Millionen Kfz, die mit einem Saisonkennzeichen registriert sind, bevölkern aktuell über drei Millionen klassische Fahrzeuge die Straßen in Deutschland.
Auch wenn manche Oldtimer je nach Alter und Zustand immens teuer sind, kann ihr Versicherungsschutz doch bezahlbar bleiben. Denn: klassische Fahrzeuge werden weniger und vorsichtiger gefahren. Welche Besonderheiten beim Versichern von Oldtimern gelten, erläutern Experten der ADAC Autoversicherung in einer Presseinformation.
Was ist eigentlich ein Oldtimer?
Der Gesetzgeber sagt: Nach der Definition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung handelt es sich um Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt und gut erhalten sind. Zudem müssen sie weitgehend dem Originalzustand entsprechen. Sind diese Kriterien erfüllt, kann das Gefährt mit einem H-Kennzeichen als historisches Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden. Für eine Oldtimerversicherung ist ein solches Kennzeichen aber keine Voraussetzung. Liebhaberfahrzeuge, die zwischen 20 und 30 Jahre alt sind, werden als Youngtimer bezeichnet und entweder mit dem üblichen Kfz-Kennzeichen oder einem Saisonkennzeichen zugelassen.
Wie für jedes Auto ist auch Oldtimer die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Autofahrer sollten auch bei Oldtimern auf eine hohe Versicherungssumme achten. Empfehlenswert sind laut den Experten der ADAC Autoversicherung 100 Millionen Euro für Sachschäden und bis zu 15 Millionen Euro pro verletzte Person bei Personenschäden.
Teil- und Vollkasko als Ergänzung des Versicherungsschutzes
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann den Haftpflichtschutz ergänzen. Die Teilkasko versichert den Oldtimer gegen Diebstahl, Brände oder Explosionen, Glasschäden und Kurzschlüsse. Im Schutz inbegriffen sind auch Elementarschäden, etwa durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Auch die Kosten einer Kollision mit einem Reh oder Wildschwein werden übernommen. Besser ist allerdings, wenn die Versicherung nicht nur bei Zusammenstößen mit Haarwild zahlt, sondern bei Tieren aller Art.
Empfehlenswert sind auch Komponenten, die Schäden eines Fahrzeugtransports oder Vandalismus versichern. Die Leistungen hierfür sind entweder bereits in der Teilkasko enthalten oder in der Vollkasko. Da klassische Kfz oft an Wert gewinnen, empfiehlt es sich, dass Wertsteigerungen beim Versicherungsschutz berücksichtigt werden. Bei einigen Versicherern ist dies sogar bei Steigerungen um bis zu 30 Prozent der Fall.
Allgefahrendeckung als Sahnehäubchen
Die Vollkasko deckt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch selbstverschuldete Schäden am Oldtimer ab. Tipp der Autoren: der Versicherer sollte auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Dann besteht auch voller Versicherungsschutz, wenn beispielsweise eine rote Ampel übersehen wird und es so zum Unfall kommt. Wer sein Fahrzeug besonders gut absichern möchte, sollte zudem über eine Allgefahrendeckung nachdenken, die auch weitere Risiken, etwa Brems-, Betriebs- oder Bruchschäden, absichert.
Der Versicherungsschutz für klassische Fahrzeuge umfasst einige Besonderheiten: Die jährliche Fahrleistung ist üblicherweise begrenzt, häufig auf 9.000 Kilometer. Zudem setzen die Versicherer in der Regel voraus, dass zusätzlich ein zweites Alltagsfahrzeug vorhanden ist. Und im Schadenfall ändert sich normalerweise nichts am Tarif.
Autor(en): versicherungsmagazin.de