Wie man Frostschäden an Wasserleitungen verhindert

740px 535px

Durch Frost demolierte Wasserleitungen verursachen jährlich Schäden von rund 130 Millionen Euro, so der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).  Ein paar einfache Maßnahmen können dazu beitragen, dass Leitungen nicht platzen.

Pro Jahr fallen im Schnitt 26.000 versicherte Schäden in Deutschland an, hat der GDV berechnet „Etwa zwei bis drei Prozent aller Leitungswasserschäden werden durch Frost verursacht“, sagt Anja-Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.

Bereits vor dem Frost vorsorgen

Um Frostschäden und damit hohe Reparaturkosten zu vermeiden, sollten bereits vor Frostbeginn diese Maßnahmen durchgeführt werden:

  1. Räume ausreichend heizen: Geheizte Räume verhindern das Einfrieren von Leitungen. Das gilt insbesondere für selten genutzte Räume wie Keller-, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WCs. Das Heizungsventil sollte nie vollständig geschlossen werden.
  2. Nicht auf den Frostwächter verlassen: Die Frostschutzstellung (*-Markierung) am Heizkörperventil bietet nur bedingten Schutz. Zwar schützt sie die Heizkörper selbst vor Frost, die Rohre jedoch nicht. So können Rohre, die weiter entfernt vom Heizkörper liegen, bei sehr kalten Temperaturen einfrieren.
  3. Wasserleitungen leeren: Leitungen, die im Außenbereich oder in dauerhaft unbeheizten Räumen liegen, sollten vom Wasser getrennt und entleert werden, um Frostschäden zu verhindern.
  4. Isolierung verbessern: Undichte Fenster oder Außentüren sollten isoliert werden, damit Wasserleitungen nicht durch kalte Zugluft einfrieren können. Kellerfenster sind hier eine häufige Schwachstelle, die Hausbesitzer dringend überprüfen sollten.
  5. Wasserrohre schützen: Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit Isoliermaterial vor Kälte geschützt werden.

Sind trotz aller Präventivmaßnahmen Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.

Autor(en): GDV

Alle Branche News