Die Bundesregierung will die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie entlasten und hat daher den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie eingebracht.
Im Einzelnen sei vorgesehen, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ ausreichen. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden.
Verkürzte Aufbewahrungsfristen sollten das nächste Ziel sein
Das Eckpunktepapier sieht eine Evaluierung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Der Normenkontrollrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, auch die Möglichkeiten zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zu prüfen.
Der Wirtschaft entsteht laut Bundestag durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Vielmehr werde die Wirtschaft um insgesamt rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Normenkontrollrat wünscht sich weitere Verbesserungen
Dieses Entlastungsvolumen von 744 Millionen Euro ist ein erster Schritt zur Umsetzung des im Dezember 2014 beschlossenen Eckpunktepapiers. Die Maßnahmen für die Wirtschaft beziehen sich ausschließlich auf Informationspflichten.
Der Normenkontrollrat begrüßt ausdrücklich den unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags, die Bundesregierung auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen, sieht der Normenkontrollrat jedoch zusätzlichen Handlungsbedarf sowie Möglichkeiten für weitere Vereinfachungen.
Das Eckpunktepapier sieht eine Evaluierung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Der Normenkontrollrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse auch die Möglichkeiten zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zu prüfen.
Wichtige Befreiungen für Existenzgründer
Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht für insgesamt acht statistische Meldepflichten eine Ausweitung
der Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer vor. Das Gesetz knüpft damit an Maßnahmen des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes an. Seit dem können sich Existenzgründer in den ersten
drei Jahren nach der Gründung von statistischen Meldepflichten befreien lassen, wenn der Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 500.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz soll diese Umsatzschwelle auf 800.000 Euro angehoben.
Jährliche Entlastung von durchschnittlich 187 Euro
Das Ressort beziffert die daraus resultierende jährliche Entlastung der Wirtschaft beziehungsweise für Existenzgründer auf 187.000 Euro. Dabei wird davon ausgegangen, dass insgesamt rund 1.000 zusätzliche Existenzgründer von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren. Im Einzelfall wurde der Schätzung – unter Berücksichtigung einer Analyse des Statistischen Bundesamts – eine jährliche Entlastung von durchschnittlich 187 Euro zugrunde gelegt.
Textquelle: Bundestag; Bildquelle: Meris Neininger
Im Einzelnen sei vorgesehen, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden. Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen zu informieren hatten. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ ausreichen. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden.
Verkürzte Aufbewahrungsfristen sollten das nächste Ziel sein
Das Eckpunktepapier sieht eine Evaluierung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Der Normenkontrollrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, auch die Möglichkeiten zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zu prüfen.
Der Wirtschaft entsteht laut Bundestag durch dieses Gesetz kein Erfüllungsaufwand. Vielmehr werde die Wirtschaft um insgesamt rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
Normenkontrollrat wünscht sich weitere Verbesserungen
Dieses Entlastungsvolumen von 744 Millionen Euro ist ein erster Schritt zur Umsetzung des im Dezember 2014 beschlossenen Eckpunktepapiers. Die Maßnahmen für die Wirtschaft beziehen sich ausschließlich auf Informationspflichten.
Der Normenkontrollrat begrüßt ausdrücklich den unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf. Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags, die Bundesregierung auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen, sieht der Normenkontrollrat jedoch zusätzlichen Handlungsbedarf sowie Möglichkeiten für weitere Vereinfachungen.
Das Eckpunktepapier sieht eine Evaluierung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Der Normenkontrollrat bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse auch die Möglichkeiten zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen zu prüfen.
Wichtige Befreiungen für Existenzgründer
Das Bürokratieentlastungsgesetz sieht für insgesamt acht statistische Meldepflichten eine Ausweitung
der Befreiungsmöglichkeiten für Existenzgründer vor. Das Gesetz knüpft damit an Maßnahmen des Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes an. Seit dem können sich Existenzgründer in den ersten
drei Jahren nach der Gründung von statistischen Meldepflichten befreien lassen, wenn der Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr 500.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz soll diese Umsatzschwelle auf 800.000 Euro angehoben.
Jährliche Entlastung von durchschnittlich 187 Euro
Das Ressort beziffert die daraus resultierende jährliche Entlastung der Wirtschaft beziehungsweise für Existenzgründer auf 187.000 Euro. Dabei wird davon ausgegangen, dass insgesamt rund 1.000 zusätzliche Existenzgründer von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren. Im Einzelfall wurde der Schätzung – unter Berücksichtigung einer Analyse des Statistischen Bundesamts – eine jährliche Entlastung von durchschnittlich 187 Euro zugrunde gelegt.
Textquelle: Bundestag; Bildquelle: Meris Neininger
Autor(en): versicherungsmagazin.de