Wichtige Änderungen in der Krankenversicherung 2005

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen sinken nicht auf breiter Front. Zum Stichtag 1. Januar haben zwar 18 Kassen ihren Beitragssatz um 0,1 bis 0,6 Prozentpunkte gesenkt. Bei elf Kassen müssen Versicherte aber ab sofort mehr bezahlen. Wie die Stiftung Warentest berichtet, gebe es die stärkste Entlastung bei der SKD BKK, die den Beitragssatz um satte 1,2 Prozentpunkte auf jetzt 13,3 Prozent senkte. Spitzenreiter im negativen Sinne sei die Securvita BKK mit einer Anhebung um 0,7 Prozentpunkte auf jetzt 14,2 Prozent.

Günstigste Kasse überhaupt sei derzeit mit einem allgemeinen Beitragssatz von 12,7 Prozent die IKK Sachsen, die jedoch nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geöffnet ist. Schlusslicht aller allgemein geöffneten Kassen bleibe die IKK Bayern mit einem Beitragssatz von 15,7 Prozent.

Weitere Änderungen 2005: Für Zahnersatz erhält ein Versicherter nun in jedem Fall einen Zuschuss seiner Kasse, auch wenn er sich nicht für eine Leistung der Regelversorgung entscheidet. Der Zuschuss orientiert sich allein an dem zu behebenden Mangel. Fehlt etwa ein Zahn, so gibt es einen fixen Zuschuss von rund 273 Euro. Die Differenz zu einem gewünschten Implantat, das zwischen 1.500 und 3.000 Euro kostet, müsste der Versicherte selbst tragen. Bisher übernahmen die Kassen überhaupt keine Kosten für Implantate. Bekam ein Versicherter bisher einen Zuschuss von 50 Prozent für Zahnersatz, so erhält er nun ebenfalls den Zuschuss von 273 Euro für einen Zahn. Belohnt wird nach wie vor, wer sein Bonusheft pflegt und regelmäßige Vorsorgetermine nachweisen kann. So erhöht sich der Festzuschuss um 20 bzw. 30 Prozent, wenn das Heft fünf beziehungsweise zehn Jahre lang regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen dokumentiert.

Für Arzneimittel werden Patienten nun stärker zur Kasse gebeten. Grund: Die Festbetrags-Regelung ist auf weitere Medikamente ausgeweitet worden. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittel-Preisen (Maßstab: Kosten für die preisgünstigen Arzneimittel innerhalb der entsprechenden Arznei-Gruppe). Die Kassen kommen nur für den Festbetrag auf.

Angehoben wurde zum 1. Januar 2005 auch der Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung. Kinderlose haben statt 1,7 nun 1,95 Prozent zu zahlen. Der Arbeitgeberanteil bleibt unverändert bei 0,85 Prozent.

Mehrbelastungen für Kassen und Patienten von jährlich 20 Millionen Euro sind durch das Hartz-IV-Gesetz zu erwarten. Grund: Wer mehr als sechs Stunden pro Woche arbeiten kann, wird in das Arbeitslosengeld II integriert und damit Zwangsmitglied der GKV. Die Ausgaben dieser neuen Mitglieder würden in der Regel jedoch die Beiträge von je 125 Euro pro Mitglied im Monat übersteigen, die die Bundesanstalt für Arbeit bezahlt. Damit werden die Sozialämter auf Kosten der Krankenkassen entlastet.

Zum 1. Juli 2005 schreibt der Gesetzgeber eine Beitragssatzsenkung von 0,9 Prozentpunkten vor. Was auf den ersten Blick erfreulich klingt, entpuppt sich als Bumerang. Denn Arbeitnehmer müssen vom 1. Juli an einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten an ihre Kasse für Zahnersatz und Krankengeld zahlen. Für Arbeitgeber sinkt der Beitragssatz dagegen um 0,45 Prozentpunkte.

Autor(en): Detlef Pohl

Alle Branche News