Auch im kommenden Jahr wird die Hürde für den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer wieder höher. Das beklagt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Schuld daran seien die neuen Zahlen aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021.
Nach dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2021 aus dem Bundesarbeitsministerium soll die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem kommenden Jahr 64.350 Euro betragen – ein Plus von 1.800 Euro (2020: 62.550 Euro) oder fast drei Prozent. Nur wer als Arbeitnehmer mit seinem Einkommen über dieser „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ liegt, wird versicherungsfrei und kann sich privat krankenversichern.
Für deutlich mehr Arbeitnehmer echte Wahlfreiheit
Bleibt es bei diesem Wert, dann wäre die Versicherungspflichtgrenze in den vergangenen fünf Jahren um 8.100 Euro gestiegen. „Die Versicherungspflichtgrenze ist eindeutig zu hoch, sie hat inzwischen fast das Doppelte des Durchschnittseinkommens erreicht“, moniert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther zum Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. „Wenn sie nicht immer wieder so stark angehoben würde, brächte das für deutlich mehr Arbeitnehmer eine echte Wahlfreiheit.“
Vergleich mit der Beitragsbemessungsgrenze zeigt das Ausmaß
Die stark die Wahlfreiheit für Arbeitnehmer in den vergangenen zwei Jahrzehnten eingeschränkt wurde, zeigt der Vergleich mit der Beitragsbemessungsgrenze. Während beide Rechengrößen im Jahr 2002 noch gleichauf lagen, ist ihr Abstand bis heute auf 6.300 Euro gewachsen, so der PKV-Verband. 2021 soll die Beitragsbemessungsgrenze auf 58.050 Euro jährlich (2020: 56.250 Euro) beziehungsweise 4.837,50 Euro monatlich (2019: 4.687,50 Euro) steigen.
Quelle: PKV
Autor(en): Versicherungsmagazin