Eltern machen sich Sorgen um ihre Kinder und wollen ihnen bestmögliche Startbedingungen geben. Dabei schützen sie den Nachwuchs beispielsweise mit einer Krankenzusatzversicherung oder einer Risikolebensversicherung auf den Namen der Eltern. Doch die wichtige Frage, bei wem das Kind aufwachsen soll, wenn den Eltern etwas zustößt, ist damit nicht geklärt. Immer noch glauben viele, dass sich die Paten im Notfall automatisch um das minderjährige Kind kümmern dürfen. Das ist ein Trugschluss. Eltern können aber mit einfachen Mitteln frühzeitig Vorsorge treffen.
Vorkehrungen sowohl finanziell als auch rechtlich treffen
Für Krisensituationen treffen Eltern häufig mit Finanzinstrumenten Vorsorge. Aber wie sieht der rechtliche Rahmen aus? Bei wem soll das Kind aufwachsen, wenn die Eltern versterben? Wer könnte das leisten und hat eine ähnliche Auffassung in Erziehungsfragen? Wer kümmert sich um die Finanzen?
Wer rechtliche Vorkehrungen versäumt, der überlässt dem Jugendamt die Entscheidungen und lässt zu, dass Fremde bestimmen, was für das Kind gut ist und was nicht. Im schlimmsten Falle könnten Geschwister getrennt werden. Auch Jugendheim oder Pflegeeltern kann man nicht ausschließen.
Besonderheiten in folgenden Lebenssituationen:
Verheiratete
Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und müssen eine Sorgerechtsverfügung gemeinsam verfügen. Ist Vermögen vorhanden, sollte auch per Testament festgehalten werden, wann und zu welchen Bedingungen das Kind darüber verfügen kann. Der Sorgeberechtigte kann auch Testamentsvollstrecker werden. Trennung und Scheidung ändern erst einmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Nur das Familiengericht kann dies durch Beschluss aufheben – auf Antrag oder weil das Kindeswohl gefährdet ist. Stirbt ein Elternteil, erhält der andere das alleinige Sorgerecht.
Geschiedene
Sie sind häufig mit dem gemeinsamen Sorgerecht ausgestattet. Wenn nun einer von beiden verstirbt, entsteht die gleiche Situation wie unter Verheirateten und der andere Elternteil übernimmt automatisch die Personensorge für das gemeinsame Kind. Für die Verwaltung von Vermögensangelegenheiten können andere Person beauftragt und Modalitäten festgelegt werden. Für Fremde wird dabei die Vergütung geregelt.
Mit einer Sorgerechtsvollmacht regeln vor allem getrennt lebenden Eltern folgende Sachverhalte, um alleine agieren zu können. Das erleichtert den Alltag.
- Entscheidung über Klassenfahrten
- Entscheidungen über Urlaub im Ausland
- Anmeldung an einer Schule
- Besuch beim Kinderarzt
- Impfungen des Kindes
- Notwendige Operationen beim Kind
- Umzug mit dem Kind
Unverheiratete Paare
Bei Geburt des Kindes erhält nur die Mutter automatisch das Sorgerecht. Für das gemeinsame Sorgerecht müssen unverheiratete Eltern erklären, dass sie es beide ausüben wollen. Dafür müssen sie nicht miteinander leben. Sie können andere Partner haben. Zu beachten ist nur, dass sie die so genannten Sorgeerklärungen beim Jugendamt oder bei einem Notar persönlich abgeben und diese öffentlich beglaubigt werden. Die Erklärungen sind unwiderruflich.
Verweigert die allein sorgeberechtigte Mutter die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht, kann der Vater beim Familiengericht beantragen, dass neben der Mutter auch er sorgeberechtigt ist. Die ist seit der Sorgerechtsreform im Jahr 2013 möglich. Das Gericht entscheidet zugunsten des Vaters, wenn das dem Kind nicht schadet. Wenn die Mutter alleine sorgeberechtigt ist, ist die Sorgerechtsverfügung noch wichtiger als beim gemeinsamen Sorgerecht.
Schenkende oder Erblasser
Wer einen Minderjährigen durch Verträge oder aufgrund eines Testamentes begünstigt, sollte festhalten, wer das Erbe verwaltet. Zusätzlich können Modalitäten, wie Zeitpunkt und Voraussetzung genannt werden.
Besitzen Eltern ein eigenes Haus, dann sind die Minderjährigen Teil der Erbengemeinschaft, wenn kein Testament vorhanden ist. Das Jugendamt ist immer im Spiel, wenn es sich es sich wie bei Immobilien, um wichtige Rechtsgeschäfte handelt, um zum Kindeswohl zu entscheiden.
Regeln Sie innerhalb der Sorgerechtsverfügung, wer das Vermögen verwaltet, um Ihren Willen für das Kind durchzusetzen. Wenn Sie sich für ein Testament entscheiden, bedenken Sie das Kind beispielsweise durch ein Vermächtnis, denn sonst muss der Pflichtteil eingefordert werden.
Profi-Tipp:
Die Sorgerechtsverfügung muss zu Ihrer Lebenssituation passen und zu der Person, die Sie vorschlagen. Checken Sie also einmal im Jahr, ob alles noch stimmig ist.
1 Generelle Sorgerechtsverfügung für Kinder, besonders wichtig bei alleinigem Sorgerecht
2 Wenn Eltern getrennt sind, zusätzlich Sorgerechts-Vollmacht
3 Personen festlegen: Sorgeberechtigten, Ersatzperson und eventueller Ausschluss einer Person
4 Auf den Namen des Kindes ist Vermögen angelegt, es ist begünstigt in einer Geld- oder Versicherungsanlage: Bei der Vermögenssorge klar regeln, wann das Kind zu welchen Bedingungen das Vermögen erhält und wer es verwaltet
5 Eltern besitzen Immobilien: zusätzlich Testament plus Vermächtnis einrichten, um Erbengemeinschaften zu vermeiden
6 Vorsorgevollmacht der Erwachsenen, um gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Hier würde der gerichtliche Betreuer auch über das Kindeswohl entscheiden.
Autor(en): Margit Winkler, Institut für Generationenberatung (IGB)