Knapp vier Jahre nach Einrichtung der Schlichtungsstelle zwischen Versicherern (außer PKV) und deren Kunden sind immer noch nicht alle Versicherer Mitglied beim Ombudsmannverein. Die Zahl der Mitglieder ist 2004 zwar um acht auf 272 gestiegen. Sie verkörpern rund 95 Prozent Marktanteil, berichtet Ombudsmann Professor Wolfgang Römer, der jedoch traditionell überhaupt nie Namen von Gesellschaften in der Öffentlichkeit nennt. Die neue Verbraucherzeitschrift "Optimal versichert" hat kürzlich bei den Versicherern nachgehakt. Ergebnis: Mindestens neun Gesellschaften machen beim Ombudsmann immer noch nicht mit. Dies sind im Einzelnen (in alphabetischer Reihenfolge):
- Arag Allgemeine Rechtsschutz Versicherung
- Concordia
- Elvia Reiseversicherung
- Europäische Reiseversicherung
- Hamburger Lebensversicherung
- InterRisk
- Lebensversicherung von 1871
- Oeco capital Lebensversicherung
- Rheinland Versicherungen.
Offensichtlich gibt es noch mehr Verweigerer, denn nicht alle Gesellschaften antworteten der Redaktion. Sieht man die Mitgliedsliste des Ombudsmannvereins genauer an, so fällt auf, dass weitere Versicherer sich der Mitgliedschaft verweigern, darunter:
- Allrecht Rechtsschutz
- Direct Line
- Ontos Leben
- Ostangler Brandgilde
- Landeslebenshilfe
- Plus Allgemeine
- Rechtsschutz Union und
- Union Reiseversicherung.
Was passiert, wenn Kunden sich bei einem Versicherer beschweren, der nicht im Verein Mitglied ist? "Ich kann für sie nichts tun", sagt Römer. Die Gründe der Verweigerer sind unterschiedlich. Reiseversicherer sind nicht Mitglied, da die Bestimmungen dem Ombudsmann erlauben, Schäden unter 5.000 Euro selbstständig zu regeln. "Die durchschnittliche Schadenhöhe liegt jedoch bei nur rund 600 Euro", erklärt Claudia Hoffmann von der Europäischen Reiseversicherung. Demnach könnte der Ombudsmann nahezu jeden gemeldeten Schaden selbst regeln und würde den Versicherern die Schadenbearbeitung quasi komplett aus der Hand nehmen. Mit der gleichen Begründung bleiben auch manche Rechtschutzversicherer dem Ombudsmannverein fern. Die InterRisk sieht generell keinen Vorteil: Die Bearbeitungsdauer beim Ombudsmann dauere knapp vier Monate; bei der InterRisk jedoch nur fünf Tage.
Neben den genannten Versicherern gibt es weitere Unternehmen, wo der Ombudsmann bei Streit nicht helfen kann. Dazu zählen mehrere Pensionskassen und Pensionsfonds, einige Töchter deutscher Versicherer in Luxemburg und Irland, etliche deutsche Niederlassungen ausländischer Versicherer, mehrere Versorgungswerke, Industrie- und Rückversicherer sowie der Pensionssicherungsverein.
- Arag Allgemeine Rechtsschutz Versicherung
- Concordia
- Elvia Reiseversicherung
- Europäische Reiseversicherung
- Hamburger Lebensversicherung
- InterRisk
- Lebensversicherung von 1871
- Oeco capital Lebensversicherung
- Rheinland Versicherungen.
Offensichtlich gibt es noch mehr Verweigerer, denn nicht alle Gesellschaften antworteten der Redaktion. Sieht man die Mitgliedsliste des Ombudsmannvereins genauer an, so fällt auf, dass weitere Versicherer sich der Mitgliedschaft verweigern, darunter:
- Allrecht Rechtsschutz
- Direct Line
- Ontos Leben
- Ostangler Brandgilde
- Landeslebenshilfe
- Plus Allgemeine
- Rechtsschutz Union und
- Union Reiseversicherung.
Was passiert, wenn Kunden sich bei einem Versicherer beschweren, der nicht im Verein Mitglied ist? "Ich kann für sie nichts tun", sagt Römer. Die Gründe der Verweigerer sind unterschiedlich. Reiseversicherer sind nicht Mitglied, da die Bestimmungen dem Ombudsmann erlauben, Schäden unter 5.000 Euro selbstständig zu regeln. "Die durchschnittliche Schadenhöhe liegt jedoch bei nur rund 600 Euro", erklärt Claudia Hoffmann von der Europäischen Reiseversicherung. Demnach könnte der Ombudsmann nahezu jeden gemeldeten Schaden selbst regeln und würde den Versicherern die Schadenbearbeitung quasi komplett aus der Hand nehmen. Mit der gleichen Begründung bleiben auch manche Rechtschutzversicherer dem Ombudsmannverein fern. Die InterRisk sieht generell keinen Vorteil: Die Bearbeitungsdauer beim Ombudsmann dauere knapp vier Monate; bei der InterRisk jedoch nur fünf Tage.
Neben den genannten Versicherern gibt es weitere Unternehmen, wo der Ombudsmann bei Streit nicht helfen kann. Dazu zählen mehrere Pensionskassen und Pensionsfonds, einige Töchter deutscher Versicherer in Luxemburg und Irland, etliche deutsche Niederlassungen ausländischer Versicherer, mehrere Versorgungswerke, Industrie- und Rückversicherer sowie der Pensionssicherungsverein.
Autor(en): Detlef Pohl