Kein Alkohol am Steuer - das gilt nicht nur im Karneval. Wer jedoch in der fünften Jahreszeit sein Auto in der Garage lässt und lieber mit Bus, Bahn oder Taxi zum Maskenball oder zur Prunksitzung fährt, bekommt bis zu 11,11 Euro von der erstattet.
Eine Flasche Bier ist schon zu viel
"Schon eine Flasche Bier beeinträchtigt die Konzentration und Wahrnehmung und führt zu Fahrfehlern", begründet Vorstandsmitglied Falko Struve die Aktion. Er weist darauf hin, dass bei einem Fahrfehler oder harmlosen Blechschaden mit einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille der Führerschein eingezogen wird und bis zu sieben Punkte in Flensburg drohen.
Es zählen Quittungen von 31. Januar bis 6. Februar
"Wir appellieren an alle Autofahrer: Lassen Sie das Auto zu Karneval stehen. Wir unterstützen unsere Versicherten dabei und erstatten den ersten 1.111 Kunden einmalig bis zu 11,11 Euro, wenn sie eine Bus-, Bahn- oder Taxiquittung vorlegen, die zwischen dem 31. Januar und 6. Februar 2008 datiert." Ausgenommen seien Wochen-, Monats- und Jahrestickets. Ein Unfallschaden sollte in dem Zeitraum nicht gemeldet werden.
Achtung Restalkohol!
Besonders tückisch sei der Restalkoholwert nach einer durchzechten Nacht. Der Dortmunder Kfz-Versicherer erinnert trinkfreudige Autofahrer daran, dass der menschliche Körper nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. "Wer mit 1,2 Promille nur sechs Stunden schläft, hat am nächsten Morgen immer noch rund 0,6 Promille und ist damit fahruntauglich. Besser, man lässt das Auto auch am nächsten Morgen stehen und fährt mit der Bahn zur Arbeit", rät Struve.
Eine Flasche Bier ist schon zu viel
"Schon eine Flasche Bier beeinträchtigt die Konzentration und Wahrnehmung und führt zu Fahrfehlern", begründet Vorstandsmitglied Falko Struve die Aktion. Er weist darauf hin, dass bei einem Fahrfehler oder harmlosen Blechschaden mit einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille der Führerschein eingezogen wird und bis zu sieben Punkte in Flensburg drohen.
Es zählen Quittungen von 31. Januar bis 6. Februar
"Wir appellieren an alle Autofahrer: Lassen Sie das Auto zu Karneval stehen. Wir unterstützen unsere Versicherten dabei und erstatten den ersten 1.111 Kunden einmalig bis zu 11,11 Euro, wenn sie eine Bus-, Bahn- oder Taxiquittung vorlegen, die zwischen dem 31. Januar und 6. Februar 2008 datiert." Ausgenommen seien Wochen-, Monats- und Jahrestickets. Ein Unfallschaden sollte in dem Zeitraum nicht gemeldet werden.
Achtung Restalkohol!
Besonders tückisch sei der Restalkoholwert nach einer durchzechten Nacht. Der Dortmunder Kfz-Versicherer erinnert trinkfreudige Autofahrer daran, dass der menschliche Körper nur rund 0,1 Promille Alkohol pro Stunde abbaut. "Wer mit 1,2 Promille nur sechs Stunden schläft, hat am nächsten Morgen immer noch rund 0,6 Promille und ist damit fahruntauglich. Besser, man lässt das Auto auch am nächsten Morgen stehen und fährt mit der Bahn zur Arbeit", rät Struve.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly