Viele Unternehmen sind durch das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) in ihrer Existenz bedroht. Grund dafür ist nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute () ihr mangelnder Versicherungsschutz.
Wie es in einer aktuellen Mitteilung des BVK heißt, deckten die meisten Umwelt-Haftpflichtversicherungen für Selbständige und Betriebe nicht die Schäden nach den neuen Regularien ab. "In sehr vielen Fällen besteht ein krasser Mangel an Versicherungsschutz, ohne, dass die betroffenen Betriebe es wissen", warnt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Daher empfiehlt der BVK den Unternehmen eine Überprüfung der Versicherungsverträge
Weite Haftung für ökologische Schäden
Das Umweltschadensgesetz trat Mitte November 2007 in Kraft. Es führte eine Haftung für Unternehmer und Selbständige ein, wenn sie die Tier- und Pflanzenwelt, Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen. Damit generierte der Gesetzgeber eine generelle Haftung von Betrieben für ökologische Schäden. Umgesetzt wurde mit dem Regelwerk eine Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Union. Allerdings gilt das Gesetz gilt rückwirkend zum 30. April 2007, fügt der BVK hinzu.
"Praktisch jeder Unternehmer, vom Bauunternehmer bis zum Landwirt und Winzer, der mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Reinigungsmitteln, oder anderen umweltgefährdenden Stoffen zu tun hat oder das Landschaftsbild verändert, kann eine solche Haftung nach dem Umweltschadensgesetz treffen", mahnt der BVK-Präsident. "Wenn beispielsweise durch den Ausbau eines Dachstuhls unabsichtlich eine seltene Fledermausart vertrieben oder geschädigt wird, haftet auch der Dachdecker", erläutert Heinz.
Versicherungsschutz ergänzen
Daher sollten sich Unternehmen genau informieren, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie die Schäden im Ernstfall aussehen könnten. Hieraus ergeben sich dann die möglichen Kosten im Haftungsfall. Diese könnten vor allem Mittelständlern zum Verhängnis werden. Deshalb, so rät der BVK, "sollte die Umwelthaftpflichtversicherung um die neue Haftungssituation ergänzt werden".
Wie es in einer aktuellen Mitteilung des BVK heißt, deckten die meisten Umwelt-Haftpflichtversicherungen für Selbständige und Betriebe nicht die Schäden nach den neuen Regularien ab. "In sehr vielen Fällen besteht ein krasser Mangel an Versicherungsschutz, ohne, dass die betroffenen Betriebe es wissen", warnt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Daher empfiehlt der BVK den Unternehmen eine Überprüfung der Versicherungsverträge
Weite Haftung für ökologische Schäden
Das Umweltschadensgesetz trat Mitte November 2007 in Kraft. Es führte eine Haftung für Unternehmer und Selbständige ein, wenn sie die Tier- und Pflanzenwelt, Gewässer, Grundwasser oder Boden schädigen. Damit generierte der Gesetzgeber eine generelle Haftung von Betrieben für ökologische Schäden. Umgesetzt wurde mit dem Regelwerk eine Umwelthaftungsrichtlinie der Europäischen Union. Allerdings gilt das Gesetz gilt rückwirkend zum 30. April 2007, fügt der BVK hinzu.
"Praktisch jeder Unternehmer, vom Bauunternehmer bis zum Landwirt und Winzer, der mit Pflanzenschutzmitteln, Dünger, Reinigungsmitteln, oder anderen umweltgefährdenden Stoffen zu tun hat oder das Landschaftsbild verändert, kann eine solche Haftung nach dem Umweltschadensgesetz treffen", mahnt der BVK-Präsident. "Wenn beispielsweise durch den Ausbau eines Dachstuhls unabsichtlich eine seltene Fledermausart vertrieben oder geschädigt wird, haftet auch der Dachdecker", erläutert Heinz.
Versicherungsschutz ergänzen
Daher sollten sich Unternehmen genau informieren, welche Gefahren von ihnen ausgehen und wie die Schäden im Ernstfall aussehen könnten. Hieraus ergeben sich dann die möglichen Kosten im Haftungsfall. Diese könnten vor allem Mittelständlern zum Verhängnis werden. Deshalb, so rät der BVK, "sollte die Umwelthaftpflichtversicherung um die neue Haftungssituation ergänzt werden".
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly