Wenn die Natur aus dem Ruder läuft: Mittelbare Schäden unversicherbar

Es gibt ihn, den Versicherungsschutz, der Schäden durch den isländische Vulkan Eyjafjallajökull deckt. "Gestrandete Fluggäste, die Ärger mit Schadenersatz haben, weil die Airlines beispielsweise zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung nicht ersetzen wollen, sind versichert", sagt Kommunikationschef Klaus Heiermann von der Arag-Versicherung aus Düsseldorf. Voraussetzung ist, dass in ihrer Rechtsschutzpolice Vertragsrechtsschutz eingeschlossen ist - bei herkömmlichen Privatpolicen ein Standard.

Auch die Reiseversicherung Mondial Assistance meldet, dass sich für alle liegend gebliebene Urlauber der Schutz über das planmäßige Reiseende hinaus verlängert, wenn die vereinbarte Versicherung die gesamte geplante Reise erfasst. So seien etwa Gepäckdiebstähle oder Krankenschutz weiterhin gewährleistet. Und die Europäische Reiseversicherung (ERV) verweist darauf, dass ein Vulkanausbruch am Urlaubsort abgesichert ist. So können immerhin Island-Urlauber Mehrkosten, die durch die außerplanmäßigen Rückreise und des verlängerten Aufenthalts entstehen, von der Versicherung zurückverlangen.

Internetbucher haben das Nachsehen
Doch schon die ERV verweist darauf, dass die Ausfälle im internationalen Flugverkehr außerhalb Islands nicht versichert sind. Während Pauschalreisende trotz höherer Gewalt oft kulante Hilfe vom Reiseveranstalter bekommen, sieht es für individuelle Internetbucher düster aus, da sämtliche Leistungen in separaten Verträgen geregelt sind. "Die plötzlichen, ärztlich nachgewiesen Erkrankungen dürften in der Zeit der Flugsperre schlagartig zugenommen haben", schätzt Reinhard Bellinghausen vom Internetportal . Gerade bei unversicherten Massenschäden könnten Betrugsdelikte steigen. Betroffen dürften damit vor allem Sparten sein, wie die Transportversicherung. So sind verdorbene Waren, Konventionalstrafen oder Betriebsunterbrechungen - weil wichtige Geräte nicht eintreffen und so Bau und Produktion lahmlegen - aufgrund einer mittelbar wirkenden Flugsperre weltweit nicht versichert.

Vielfach sind schon Eingriffe von hoher Hand oder höherer Gewalt ausgeschlossen. "Natürlich bieten wir Schutz vor Vulkanschäden und auch vor höherer Gewalt", sagt Transportversicherungsexpert Jürgen Heimes, vom Victoria/Ergo-Konzern, "doch die Auswirkungen müssen direkt erfolgen." So seien Transportschäden durch Vulkanasche oder Seebeben, die durch einen Vulkan ausgelöst werden mit versichert. Mittelbare Schäden, die durch eine Unterbrechung der Lieferkette entstehen, sind aber bisher nicht versichert und dürften es auch künftig, wegen ihrer Unkalkulierbarkeit, nicht sein.


Ereignisse in Island sollten nachdenklich stimmen
Direkte Elementarschäden sind aber für Privatleute versicherbar. So sieht beispielsweise die Elementardeckung der VHV-Versicherung aus Hannover folgenden Schutz vor: Entschädigung gibt es für versicherte Sachen, die durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen. Doch noch immer sollen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rund 20 Prozent der Wohngebäudebesitzer in Deutschland keine zusätzliche Elementarschadendeckung besitzen und 15 Prozent haben nicht mal Schutz gegen Stürme, weil sie gar keine Wohngebäude-Police abgeschlossen haben. Island sollte viele nachdenklich stimmen.

Bildquelle: © Markus Wegner/

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek, versicherungsmagazin.de

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