Neben der Caritas Pensionskasse hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auch der Kölner Pensionskasse das Neugeschäft untersagt und zwar schon seit September. Dies berichtet das Finanzportal boerse-online.de. Eine weitere Kasse ist ebenfalls in Schieflage geraten, wie eine Ad-Hoc-Mitteilung auf DGAP.de zeigt.
Die Untersagung an die Schwestergesellschaft der Caritas Pensionskasse sei zwar bereits im Herbst ausgesprochen worden, die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid laufe aber noch. Es sei unbekannt, ob die Kasse Widerspruch einlegen werde. Man habe bereits das Neugeschäft eingestellt.
Eigenmittel reichen nicht aus
Eine weitere Hiobsbotschaft verkündete die Deutsche Steuerberater-Versicherung. Die Pensionskasse weist eine Unterdeckung von knapp 18 Millionen Euro auf. Der Vorstand habe, so das Unternehmen, am 29. November 2018 einen geänderten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellt und festgestellt, "dass per 31. Dezember 2017 die Solvabilitätskapitalanforderung nicht mehr bedeckt ist." Die Eigenmittel betragen gut 55 Prozent der Anforderung an das Solvabilitätskapital. Auch im laufenden Jahr würden die Eigenmittel nicht ausreichen. Die Pensionskasse hat die Unterdeckung der Bafin gemeldet.
Bereits am 19. Oktober 2018 hatte das Unternehmen eine Ad-Hoc-Mitteilung veröffentlicht und vor der drohenden Nichtbedeckung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 gewarnt. Diese sei nun bereits eingetreten.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de