Am 23. Februar 2018 wird es ernst: Vermittler haben die Pflicht zur Weiterbildung. Nehmen Sie deshalb an unserer Befragung teil!
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor, dass sich Vermittler jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden müssen. Die IDD sieht weiter vor, dass alle Vermittler, die ein Produkt vertreiben dürfen, über das Produkt und seine Besonderheiten informiert sind und in die Lage versetzt werden, die geeigneten Kunden auszuwählen.
Auch wenn gut die Hälfte der Vermittler bereits bei der Brancheninitiative „Gut beraten“ teilnimmt, sollten sich die Vermittler gedanklich auf Veränderungen einstellen, rät Vertriebsexperte Professor Dr. Matthias Beenken. Zunächst einmal muss laut Entwurf die Weiterbildung künftig jährlich nachgewiesen werden. Eine Verteilung auf einen Fünf-Jahres-Zeitraum wie bei „Gut beraten“ lässt die IDD nicht zu.
Spannend ist auch die Frage, wie Vermittler Interesse an elektronisch unterstütztem Lernen haben. Um Versicherungsmagazin-Angebote noch besser auf Sie abstimmen zu können, möchten wir erfahren, welche Weiterbildungsangebote Sie bereits nutzen und welche Sie gerne nutzen würden. Bitte nehmen Sie sich dazu wenige Minuten für eine Befragung Zeit.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de