In der Kompositversicherung tobt ein Verdrängungswettbewerb. Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler können ihren Bestand mit aktuellen Bedingungen stabilisieren. Viele Policen sollten erneuert werden, damit Kundinnen und Kunden ihr Risiko modernen Vertragswerken anpassen.
70.000 Euro „verlor“ jetzt eine Frau, weil sie keine aktuelle Hausratversicherungsbedingungen hatte. Sie vergaß einen Topf mit Speiseöl auf dem Herd. Zwar gab es keinen Brand, aber eine massive Rauchentwicklung. Die Einrichtungsgegenstände in der Wohnung wurden dadurch irreparabel beschädigt. Doch Rauchschäden waren in der „alten“ Hausratpolice nicht mitversichert, wie das Landgericht Chemnitz bestätigte und die Klage gegen die Assekuranz abwies (Az. 5 0 222/2).
Rauch kann mitversichert werden
„Am Markt gibt es allerdings mittlerweile neue und leistungsstärkere Tarifangebote, die hierfür aufkommen“ erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Zudem verweist sie darauf, dass man heute grobe Fahrlässigkeit mitversichern kann. Denn wer etwa beim Verlassen des Raumes oder der Wohnung vergisst, eine Kerze auszumachen oder die Herdplatte abzudrehen, handelt nach eingängiger Rechtsprechung grob fahrlässig. In Komfortpolicen verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen grober Fahrlässigkeit – möglichst in vollem Umfang.
Kein Abzug wegen grober Fahrlässigkeit
Diesen Schutz kann man heute auch bei Wohngebäude-Policen erhalten. Auch hier gibt es Tarife am Markt, die bis zur Versicherungssumme keine Abzüge wegen grober Fahrlässigkeit machen. Zudem gibt es viele weitere Fallen in Altgebäudepolicen. Dazu gehört auf jeden Fall das Fehlen von erweiterten Elementarschutz, der etwa bei Überschwemmung leistet. Im klassischen Vertrag ist das Gebäude immer nur gegen die Naturgefahren Sturm und Hagel versichert. Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf berät jede Kundin und jeden Kunden zum erweiterten Elementarschutz.
„Der Rat war über 10.000 Euro wert“, bestätigt beispielsweise Handwerksmeister Burkhard Jordan aus Hilden. Denn kurz nach dem Einschluss des Zusatzschutzes lief im Haus ein Lichtschacht bei einem Starkregen „bis oben voll Wasser“. Die Regenmassen konnten nicht schnell genug ablaufen und suchten sich einen Weg durch das Kellerfenster. Jordan: „Das Souterrain ist voll ausgebaut.“ Mit Trocknung, neuem Estrich und Parkettboden ergab sich dann die fünfstellige Schadenssumme, die „anstandslos“ bezahlt wurde.
Hohes Potenzial für besseren Schutz
Das Potential für bessere Bedingungen ist noch groß. Oftmals sind nach Erkenntnis von Brück in Altverträgen die Entsorgungskosten von Bäumen nach einem Sturm nicht mitversichert. Dabei könne das, je nach Lage des Gartens, richtig ins Geld gehen. Zudem zeigt die aktuelle Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass noch immer in vielen Bundesländer mehr als die Hälfte der Gebäude ohne erweiterten Elementarschutz sind (siehe Tabelle unten).
100 Millionen Euro bei privater Haftpflicht möglich
Anfang 2021 bescheinigte das Amtsgericht in Krefeld mit Strafbefehlen gegen drei Frauen, dass sie das Affenhaus des Zoos fahrlässig in Brand gesteckt haben. Mehr als 30 Tiere, darunter Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans, fanden in den Flammen den Tod. Das Affenhaus brannte vollkommen nieder. Die Verursacherinnen, die zu Silvester Himmelslaternen steigen ließen, müssen mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Daher zeigt die Tragödie: Fahrlässiges Verhalten kann teuer werden. Eine umfassende Haftpflichtversicherung kostet nicht viel.
Trotzdem hält die Stiftung Warentest auch in ihrer 2023 veröffentlichen Untersuchung an einer Mindestsumme von nur zehn Millionen Euro fest. Dabei gibt es im Markt mittlerweile pauschalen Schutz für 100 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden. Immerhin veröffentlichen die Verbraucherschützer im Heft (9/23) als geringste Summe Tarife mit 30 Millionen Euro Deckung. Doch mit ihrer geringen Mindestforderung setzen sie für Verbraucherinnen und Verbraucher ein vollkommen falsches Signal.
Private Haftpflichttarife mit 100 Millionen Euro Schutz und einer Absicherung von 15 Millionen Euro pro geschädigter Person sind für unter 100 Euro am Markt erhältlich. Auch hier sollten Vermittlerinnen und Vermittler ihren Bestand umstellen, um jedes Restrisiko zu minimieren.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek