Bei den hohen Summen die Immobilien derzeit kosten, steht viel auf dem Spiel. Es geht es um Sicherheit für die Familie und für das Vermögen. Deshalb gilt es, das Wichtigste abzusichern. Viele Bauherren und Käufer von Wohnimmobilien beschäftigen sich daher mit folgenden Themen: Ist die Immobilie abgesichert, wenn einer oder beide verunglücken? Ist die Immobilie abgesichert, wenn einer oder beide versterben? Die Lösung besteht in einer der Darlehenssumme entsprechend hohen Risikoversicherung sowie einer Unfallversicherung. Doch damit ist nicht genug getan.
Generationenberater beschäftigen sich eingehend damit, was es genau für die Angehörigen bedeutet, wenn Unfall- oder Risikolebensversicherung zahlen. Hierzu gehören die rechtlichen Vorkehrungen, Vorsorgevollmacht und Testament, die es ermöglichen, dass die Angehörigen umfänglich abgesichert sind.
Warum rechtliche Vorkehrungen wichtig sind
Fakt ist, dass die Angehörigen die Versicherungssumme nicht frei verwenden können, wenn die Unfallversicherung ohne rechtliche Vorkehrungen zahlt. Denn ein gerichtlich bestellter Betreuer wacht über den Finanzen, das kann auch die Ehepartnerin oder der Ehepartner sein. Wenn die Risikolebensversicherung aufgrund des Todesfalles zahlt, ist zwar das Darlehen beglichen, aber das Haus gehört nicht automatisch dem Ehegatten oder der Ehegattin, denn die gesetzliche Erbfolge sieht eine Erbengemeinschaft vor. Das ist der Partner plus die Kinder des Verstorbenen oder die Eltern beziehungsweise Geschwister.
Zwei Beispiele sollen verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich vor dem Bau oder Kauf einer Immobilie über Absicherung Gedanken zu machen:
- Die Bauherren, ein Ehepaar, haben eine Unfallversicherung abgeschlossen. Der Mann will als Handwerker einiges beim Hausbau selbst erledigen. Verunglückt bei der Arbeit so tragisch, dass er im Koma liegt. Die Unfallversicherung zahlt ohne Probleme die vereinbarte Summe aus. Das Darlehen wird damit getilgt und ein beträchtlicher Betrag bleibt übrig. Die Ehefrau benötigt ein Auto und die Kinder, wie vom Vater versprochen, möchten Jahre nach dem Unfall den Führerschein finanzieren.
Da keine Vorsorgevollmacht besteht, kommt es zu einer gerichtlichen Betreuung. Zwar ist nun die Ehefrau Betreuerin ihres Mannes, doch muss sie alles mit dem Gericht abstimmen und die Finanzen werden kontrolliert. Dadurch ist es weder möglich, dass sie sich ein neues Auto kauft noch, dass die die Kinder den Führerschein finanzieren dürfen. Die Versicherung zahlt. Das Geld liegt auf einem Sperrkonto. Die Ehefrau und die Kinder dürfen es nicht verwenden. Das ändert sich erst mit dem Tod oder bei Scheidung. - Die Bauherren sind um die dreißig Jahre alt. Für sie gehört eine Risikolebensversicherung zum Darlehen für das Wohnhaus dazu. Schließlich ist ihnen Sicherheit sehr wichtig. Zum Zeitpunkt des Hauskaufes ist das Paar kinderlos. Jahre später sucht die Ehefrau ihren Berater auf, weil ihr Mann durch einen plötzlichen Herztod verstorben ist. Sie hat den Versicherungsordner dabei und der Berater fordert das Geld bei der Gesellschaft an. Auch in diesem Fall wird der Betrag ordnungsgemäß gezahlt. Durch die Versicherung ist das Haus schuldenfrei. Weil das Ehepaar es versäumt hat, ein Testament aufzusetzen, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge ein. Das Paar blieb kinderlos.
Damit stehen nun neben der Ehefrau auch die Eltern des verstorbenen Mannes im Grundbuch. Wenn seine Eltern versterben, rücken Schwager oder Schwägerin der Ehefrau an deren Stelle. Die Schulden sind zwar abgezahlt, doch die Ehefrau des Verstorbenen ist handlungsunfähig. Sie muss sich bei allen Hausangelegenheiten mit der Verwandtschaft des Verstorbenen abstimmen.
Wer eine Risikoversicherung abschließt, setzt sich automatisch damit auseinander, dass Unfall oder Tod eintreten können. Neben der eigentlichen Finanzierung ist es also erforderlich, sowohl eine Vorsorgevollmacht (Unfallversicherung) als auch ein Testament (Risikolebensversicherung) zu errichten.
Autor(en): Margit Winkler, Institut Generationenberatung