Die Bundesregierung will Geldwäsche konsequent ahnden. Und die Verbände AfW und Votum haben eine FAQ-Liste erarbeitet, damit Vermittler sich auch mit den Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz intensiv beschäftigen können.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Votum Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa haben eine umfangreiche FAQ-Liste erarbeitet, der sich mit der Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz beschäftigt. Alle Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler sowie unabhängigen Finanzdienstleisterinnen und Finanzdienstleister können diese nun einsehen und nutzen.
Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG) wird kontinuierlich verschärft. Sehr umfangreich in den Jahren 2017, 2020 und zuletzt wieder zum 1. August 2021.
Auch der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung hat sich für die aktuelle Legislaturperiode ebenfalls vorgenommen, Geldwäsche engagiert zu bekämpfen.
Haben bereits Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention entwickelt
Im Sommer 2021 haben die Branchenverbände AfW und VOTUM Arbeitshilfen und Vorlagen zur Geldwäscheprävention entwickelt. Mitgewirkt haben dabei auch Andreas Sutter (disphere interactive) und die beiden auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Anwälte Martin Klein und Norman Wirth. Im Nachgang zu diesen Aktivitäten haben nun die beiden Verbände einen umfangreichen FAQ-Katalog erarbeitet.
Diesen FAQ-Katalog gibt es nun als freien Download
Quelle: AfW
Autor(en): versicherungsmagazin.de