Der kürzlich veröffentlichte Entwurf der neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD2) enthält im Detail viele Änderungen, die auch auf das deutsche Vermittlerrecht Auswirkungen haben. Ein erster synoptischer Überblick zeigt, an welchen Stellen noch Diskussionsbedarf entstehen kann.
Der nachfolgende zeigt exemplarische Änderungen, die die EU-Kommission an der derzeit gültigen Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD1) vorschlägt. Die Kommission erwartet, dass die IMD2 im kommenden Jahr verabschiedet und im Jahr 2015 in Kraft treten könnte.
Bild: © Birgit H. /
Der nachfolgende zeigt exemplarische Änderungen, die die EU-Kommission an der derzeit gültigen Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD1) vorschlägt. Die Kommission erwartet, dass die IMD2 im kommenden Jahr verabschiedet und im Jahr 2015 in Kraft treten könnte.
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Autor(en): Professor Dr. Matthias Beenken