Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er immer häufiger nicht nur ein materielles sondern auch ein digitales Erbe. Doch was gehört zum digitalen Nachlass und wie sollen Erben mit ihm umgehen? Hierzu hat das Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine Studie in Aufrag gegeben.
Die Studie "Digitaler Nachlass" soll für das Ministerium eine Grundlage sein, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung und Hilfestellungen zu bieten. Man wolle die Empfehlungen der Studie, wie die Verbraucherfreundlichkeit bei der Vererbung digitaler Werte verbessert werden kann, genau anschauen, erklärte Justiz- und Verbaucherschutzministerin Christine Lambrecht bei der Vorstellung der Untersuchung. Man werde auch prüfen, inwieweit über die Aufklärung hinaus weitere Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher notwendig seien.
Konkrete Informationen für Verbraucher
Als "Digitaler Nachlass" gelten die unterschiedlichen Rechtspositionen eines Verstorbenen im Internet. In der Studie wird zunächst geklärt, was überhaupt zum digitalen Nachlass zählt. Anschließend werden die sich im Zusammenhang mit dem digitalen Nachlass ergebenden Fragen des Verbraucherrechts, des Erbrechts, des Datenschutzrechts und des Urheberrechts allgemeinverständlich aufbereitet. Geprüft wurde außerdem, wo Anbieter digitaler Dienstleistungen derzeit Verbraucher und deren Erben benachteiligen.
Die Studie enthält konkrete Empfehlungen für Online-Dienste zu den Einstellungsmöglichkeiten und für Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie Vorsorge treffen können, damit nach ihrem Tod ihr digitaler Nachlass unkompliziert in die richtigen Hände kommt.
Die Studie "Der digitale Nachlass - Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht" (387 Seiten) wurde vom Fraunhofer Institut SIT und den Universitäten Regensburg und Bremen erstellt und vom BMJV gefördert und steht auf der Homepage des Ministeriums zum Download bereit.
Autor(en): Versicherungsmagazin.de