In der Kakophonie der Verbraucherschutzvorschläge zu Versicherungen, der Studien über vermeintliche Milliardenschäden und Renditeschwächen ist etwas Wichtiges aus dem Blick geraten. Ein Praxisbeispiel zeigt, was Versicherung auch ist.
Wenn man die Medienberichte der letzten Jahre aufmerksam verfolgt, entsteht ein wenig schmeichelhaftes Bild der Versicherungswirtschaft. Versicherer scheinen danach geldgierige, renditeschwache, gewissenlos mit ihren Mitarbeitern im Bordell feiernde und das Geld der Versicherten verschleudernde Unternehmen zu sein. Die Methode des ständigen Wiederholens höhlt die Erinnerung vieler Politiker und der Öffentlichkeit – irgendwann glauben alle, dass das Zerrbild der Wahrheit entspricht.
Mehr als nur ein Geld-Verschiebebahnhof
Versicherungsunternehmen müssen zahlreichen gesetzlichen Vorgaben genügen. Ihre Leistungsfähigkeit kann in vielfältiger Weise gemessen werden, insbesondere anhand von Bilanzkennzahlen oder Preis- und Leistungsvergleichen der Produkte.Versicherung ist aber mehr als nur das Ergebnis von Zahlungsströmen – den Beitragszahlungen der Versicherten und den Rückzahlungen der Versicherer für Schäden, Leistungsfälle oder Beitragsrückerstattungen. Nach dem teilweise als überholt geltenden Verständnis ist Versicherung vor allem die Bildung eines Kollektivs von gleichartig durch Risiken bedrohten Personen und Unternehmen, um den aus den Risiken resultierenden Geldbedarf gemeinsam im Kollektiv und in der Zeit decken zu können.
Für eine Mehrheit der Kunden unerschwinglich
Gerade der Kollektivgedanke geht unter Juristen und in der Rechtsprechung immer mehr verloren, wie die jüngsten Urteile zur Lebensversicherung und den Ansprüchen der Frühkündiger zulasten der im Kollektiv verbleibenden Versicherten einmal mehr belegen. Aber auch bei Verbraucherschützern, bei Unternehmens- und Produktbewertern und auch bei Vermittlern geht er zunehmend verloren. Wenn sich beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesellschaften gegenseitig mit der Bildung immer speziellerer, erwünschter Berufsgruppen überbieten, wird die Versicherung zwar für manche Kunden ständig billiger – für eine Mehrheit der Kunden aber unerschwinglich. Mit Kollektiv und gemeinschaftlicher Gefahrtragung hat das immer weniger zu tun.
Es geht auch anders
Wie eine Versicherung den Kollektivgedanken wieder fördern kann, zeigt ein Praxisbeispiel der Ergo Direkt Versicherung. Die Abwicklung eines Todesfalls in der Risikolebensversicherung erfolgt zwar – für einen Direktversicherer typisch – ausschließlich schriftlich. Aber der Schriftwechsel ist getragen von einem besonderen Zugang zu den Hinterbliebenen. Der notwendige, geschäftsmäßige Schriftverkehr wird stets zunächst mit einem gelungenen Ausdruck des Mitgefühls und des Trostes eingeleitet. Das Unternehmen informiert zudem proaktiv darüber, dass die Daten des Verstorbenen zwar unverzüglich aus den Werbedatenbanken gelöscht werden, aber aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten eine Zusendung von bereits vorbereiteter Werbung nicht verhindert werden kann.
Besondere Form der Zuwendung
Dem geschäftsmäßigen Schriftwechsel folgt nach der eigentlichen Abwicklung ein persönliches Anschreiben durch den Vorstandsvorsitzenden Endres. Mit diesem Schreiben wird eine ansprechend gestaltete Broschüre „Das Dunkel wird nicht bleiben“ mit Bibel- und Philosophen-Zitaten und nachdenklichen Texten dazu versendet. Auch wenn das Anschreiben das Interesse nach einem weiteren Kundenkontakt zu den Hinterbliebenen nicht unerwähnt lässt, so ist dies doch eine Form der Zuwendung, auf die es nach keiner Versicherungsbedingung, keinem Gesetz und keiner Verbraucherschutzforderung ein Anrecht gegeben hätte und die entsprechend auch nicht erwartet worden wäre.
Rückbesinnung auf die eigentliche Versicherungsidee
Wahrscheinlich gibt es noch weitere Beispiele aus der Branche, wie Unternehmen auch in Zeiten der Massenbearbeitung von Kundenverträgen und Kundenanliegen erkennen lassen, dass sich ihre Aufgabe nicht im Erfüllen von Paragrafen und Steuern von Zahlungsströmen erschöpft. Sondern dass Versicherungsunternehmen zunächst einmal eins tun: Kollektive organisieren und den Versicherten in schwierigen Lagen Beistand gewähren.
Die Versicherer und Versicherungsvermittler, die diese Aufgabe zwischenzeitlich aus dem Auge verloren haben sollten, täten der gesamten Branche einen großen Gefallen mit einer entsprechenden Rückbesinnung auf die Herkunft der Versicherungsidee.
Bild: © S. Hofschläger /
Wenn man die Medienberichte der letzten Jahre aufmerksam verfolgt, entsteht ein wenig schmeichelhaftes Bild der Versicherungswirtschaft. Versicherer scheinen danach geldgierige, renditeschwache, gewissenlos mit ihren Mitarbeitern im Bordell feiernde und das Geld der Versicherten verschleudernde Unternehmen zu sein. Die Methode des ständigen Wiederholens höhlt die Erinnerung vieler Politiker und der Öffentlichkeit – irgendwann glauben alle, dass das Zerrbild der Wahrheit entspricht.
Mehr als nur ein Geld-Verschiebebahnhof
Versicherungsunternehmen müssen zahlreichen gesetzlichen Vorgaben genügen. Ihre Leistungsfähigkeit kann in vielfältiger Weise gemessen werden, insbesondere anhand von Bilanzkennzahlen oder Preis- und Leistungsvergleichen der Produkte.Versicherung ist aber mehr als nur das Ergebnis von Zahlungsströmen – den Beitragszahlungen der Versicherten und den Rückzahlungen der Versicherer für Schäden, Leistungsfälle oder Beitragsrückerstattungen. Nach dem teilweise als überholt geltenden Verständnis ist Versicherung vor allem die Bildung eines Kollektivs von gleichartig durch Risiken bedrohten Personen und Unternehmen, um den aus den Risiken resultierenden Geldbedarf gemeinsam im Kollektiv und in der Zeit decken zu können.
Für eine Mehrheit der Kunden unerschwinglich
Gerade der Kollektivgedanke geht unter Juristen und in der Rechtsprechung immer mehr verloren, wie die jüngsten Urteile zur Lebensversicherung und den Ansprüchen der Frühkündiger zulasten der im Kollektiv verbleibenden Versicherten einmal mehr belegen. Aber auch bei Verbraucherschützern, bei Unternehmens- und Produktbewertern und auch bei Vermittlern geht er zunehmend verloren. Wenn sich beispielsweise in der Berufsunfähigkeitsversicherung die Gesellschaften gegenseitig mit der Bildung immer speziellerer, erwünschter Berufsgruppen überbieten, wird die Versicherung zwar für manche Kunden ständig billiger – für eine Mehrheit der Kunden aber unerschwinglich. Mit Kollektiv und gemeinschaftlicher Gefahrtragung hat das immer weniger zu tun.
Es geht auch anders
Wie eine Versicherung den Kollektivgedanken wieder fördern kann, zeigt ein Praxisbeispiel der Ergo Direkt Versicherung. Die Abwicklung eines Todesfalls in der Risikolebensversicherung erfolgt zwar – für einen Direktversicherer typisch – ausschließlich schriftlich. Aber der Schriftwechsel ist getragen von einem besonderen Zugang zu den Hinterbliebenen. Der notwendige, geschäftsmäßige Schriftverkehr wird stets zunächst mit einem gelungenen Ausdruck des Mitgefühls und des Trostes eingeleitet. Das Unternehmen informiert zudem proaktiv darüber, dass die Daten des Verstorbenen zwar unverzüglich aus den Werbedatenbanken gelöscht werden, aber aufgrund entsprechender Vorlaufzeiten eine Zusendung von bereits vorbereiteter Werbung nicht verhindert werden kann.
Besondere Form der Zuwendung
Dem geschäftsmäßigen Schriftwechsel folgt nach der eigentlichen Abwicklung ein persönliches Anschreiben durch den Vorstandsvorsitzenden Endres. Mit diesem Schreiben wird eine ansprechend gestaltete Broschüre „Das Dunkel wird nicht bleiben“ mit Bibel- und Philosophen-Zitaten und nachdenklichen Texten dazu versendet. Auch wenn das Anschreiben das Interesse nach einem weiteren Kundenkontakt zu den Hinterbliebenen nicht unerwähnt lässt, so ist dies doch eine Form der Zuwendung, auf die es nach keiner Versicherungsbedingung, keinem Gesetz und keiner Verbraucherschutzforderung ein Anrecht gegeben hätte und die entsprechend auch nicht erwartet worden wäre.
Rückbesinnung auf die eigentliche Versicherungsidee
Wahrscheinlich gibt es noch weitere Beispiele aus der Branche, wie Unternehmen auch in Zeiten der Massenbearbeitung von Kundenverträgen und Kundenanliegen erkennen lassen, dass sich ihre Aufgabe nicht im Erfüllen von Paragrafen und Steuern von Zahlungsströmen erschöpft. Sondern dass Versicherungsunternehmen zunächst einmal eins tun: Kollektive organisieren und den Versicherten in schwierigen Lagen Beistand gewähren.
Die Versicherer und Versicherungsvermittler, die diese Aufgabe zwischenzeitlich aus dem Auge verloren haben sollten, täten der gesamten Branche einen großen Gefallen mit einer entsprechenden Rückbesinnung auf die Herkunft der Versicherungsidee.
Bild: © S. Hofschläger /
Autor(en): Matthias Beenken