Wenn es um Geld geht, versteht der Staat keinen Spaß und zerstört auch privatwirtschaftliche Aktivitäten. Das erfahren derzeit private Lottoanbieter schmerzlich. Das Modell könnte auch auf Finanzdienstleister abfärben – ein gravierender Eingriff in die Marktwirtschaft.
Nicht nur die privaten Krankenversicherer ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer Existenz durch den Staat in Form der Gesundheitsreform bedroht fühlen. Auch die privaten Lottovermittler tun es: Sie wollen verhindern, dass private Vermittler ab 1. Januar 2009 im Internet keine Lotterie mehr vermitteln dürfen. Zuvor waren sie allerdings schon mit zwei Versuchen in Karlsruhe gescheitert. Der Streit entzündet sich am Glücksspielstaatsvertrag, der seit diesem Jahr in Kraft ist. Dort ist nicht nur das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, sondern zusätzlich ein staatliches Vertriebsmonopol für das Lottospiel und die Klassenlotterien geschaffen worden.
"Gesunde Branche wird kaputt gemacht"
„Ohne Rücksicht auf Verluste wird unter dem absurden Argument der Lottosucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag eine gesunde Branche kaputt gemacht“, kritisiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Dies sei weder mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen noch mit EU-Recht vereinbar. Bereits für 2008 erwarten Wirtschaftsforscher ein Minus von rund einer Milliarde Euro Umsatz und in Folge mehr als 500 Millionen Euro Fördergelder weniger für Kultur, Breitensport und Wohlfahrtseinrichtungen.
Die angebliche Lottosucht sei aber nur ein Totschlagargument, sagt Professor Dr. Bodo Pieroth von der Uni Münster. Tatsächlich braucht der Staat Geld, und „Private sollen von dem Kuchen nichts abbekommen“, so der Fachmann für Öffentliches Recht. Unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung verdienen die Bundesländer kräftig, denn pro Woche spielen allein 15 bis 20 Millionen Deutsche Lotto. Glücksspiel ist jedoch wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Marktwirtschaft vornehmlich durch Private geschieht, so Pieroth. Staatliche Monopole seien nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut notwendig sind.
Lotto-Sucht wird gefährlicher als Nikotin- und Alkohol-Sucht eingestuft
„Den Nachweis der Lottosucht ist der Gesetzgeber aber schuldig geblieben“, so Faber. Der Chef der gleichnamigen Faber Lotto-Service KG empfindet die Diskussion als pure Heuchelei: „Bei mir hat sich bisher noch kein einziger Lottosüchtiger gemeldet.“ Dennoch werde Lotto viel gefährlicher als Alkohol- und Nikotinsucht eingestuft. In der Logik des Gesetzgebers läge es, eher bei solchen Branchen ein Staatsmonopol zu begründen. „Der Staat kann sein Monopol beim Lotto behalten, aber eben nicht im Vertrieb“, so Faber weiter. Damit könnten 25.000 Annahmestellen vor der Schließung bewahrt und rund 1,5 Milliarden Euro Umsatz auch für die Steuer generiert werden (Steueraufkommen: + 3 Prozent pro Jahr bis 2011). Zudem könnte auch ein späteres Überschwemmen von Glücksspiel durch Schwarzmarkt, Ausland oder unkontrollierbare Inhalte verhindert werden. „Die Vernichtung der seriösen Glücksspielbranche sei nicht hinnehmbar.
Das muss der Vorsorgeindustrie in den Ohren klingen. Auch sie leidet nicht nur durch Eingriffe in den Geschäftsbetrieb der PKV, sondern weit umfangreicher. Die Folgen können existentiell sein, doch scheinen die Branche und ihre Lobbyisten dies vorerst nicht ernst zu nehmen. Dabei mehren sich die Anzeichen für staatliche Eingriffe in die private Vorsorge, die auch den Vertrieb bedrohen und damit Aufschreie der Empörung auslösen müssten. Beispiele:
Nicht nur die privaten Krankenversicherer ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, weil sie sich in ihrer Existenz durch den Staat in Form der Gesundheitsreform bedroht fühlen. Auch die privaten Lottovermittler tun es: Sie wollen verhindern, dass private Vermittler ab 1. Januar 2009 im Internet keine Lotterie mehr vermitteln dürfen. Zuvor waren sie allerdings schon mit zwei Versuchen in Karlsruhe gescheitert. Der Streit entzündet sich am Glücksspielstaatsvertrag, der seit diesem Jahr in Kraft ist. Dort ist nicht nur das staatliche Glücksspielmonopol erhalten, sondern zusätzlich ein staatliches Vertriebsmonopol für das Lottospiel und die Klassenlotterien geschaffen worden.
"Gesunde Branche wird kaputt gemacht"
„Ohne Rücksicht auf Verluste wird unter dem absurden Argument der Lottosucht mit dem Glücksspielstaatsvertrag eine gesunde Branche kaputt gemacht“, kritisiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Dies sei weder mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen noch mit EU-Recht vereinbar. Bereits für 2008 erwarten Wirtschaftsforscher ein Minus von rund einer Milliarde Euro Umsatz und in Folge mehr als 500 Millionen Euro Fördergelder weniger für Kultur, Breitensport und Wohlfahrtseinrichtungen.
Die angebliche Lottosucht sei aber nur ein Totschlagargument, sagt Professor Dr. Bodo Pieroth von der Uni Münster. Tatsächlich braucht der Staat Geld, und „Private sollen von dem Kuchen nichts abbekommen“, so der Fachmann für Öffentliches Recht. Unter dem Vorwand der Suchtbekämpfung verdienen die Bundesländer kräftig, denn pro Woche spielen allein 15 bis 20 Millionen Deutsche Lotto. Glücksspiel ist jedoch wirtschaftliche Tätigkeit, die in der Marktwirtschaft vornehmlich durch Private geschieht, so Pieroth. Staatliche Monopole seien nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut notwendig sind.
Lotto-Sucht wird gefährlicher als Nikotin- und Alkohol-Sucht eingestuft
„Den Nachweis der Lottosucht ist der Gesetzgeber aber schuldig geblieben“, so Faber. Der Chef der gleichnamigen Faber Lotto-Service KG empfindet die Diskussion als pure Heuchelei: „Bei mir hat sich bisher noch kein einziger Lottosüchtiger gemeldet.“ Dennoch werde Lotto viel gefährlicher als Alkohol- und Nikotinsucht eingestuft. In der Logik des Gesetzgebers läge es, eher bei solchen Branchen ein Staatsmonopol zu begründen. „Der Staat kann sein Monopol beim Lotto behalten, aber eben nicht im Vertrieb“, so Faber weiter. Damit könnten 25.000 Annahmestellen vor der Schließung bewahrt und rund 1,5 Milliarden Euro Umsatz auch für die Steuer generiert werden (Steueraufkommen: + 3 Prozent pro Jahr bis 2011). Zudem könnte auch ein späteres Überschwemmen von Glücksspiel durch Schwarzmarkt, Ausland oder unkontrollierbare Inhalte verhindert werden. „Die Vernichtung der seriösen Glücksspielbranche sei nicht hinnehmbar.
Das muss der Vorsorgeindustrie in den Ohren klingen. Auch sie leidet nicht nur durch Eingriffe in den Geschäftsbetrieb der PKV, sondern weit umfangreicher. Die Folgen können existentiell sein, doch scheinen die Branche und ihre Lobbyisten dies vorerst nicht ernst zu nehmen. Dabei mehren sich die Anzeichen für staatliche Eingriffe in die private Vorsorge, die auch den Vertrieb bedrohen und damit Aufschreie der Empörung auslösen müssten. Beispiele:
- Die staatlichen Garantien für Bankguthaben sind unrealistisch (siehe ). Benötigt wird ein Staat, dessen Bedienstete mehr von Wirtschaft verstehen, und mit dem sich so peinliche und teure Pannen wie bei KfW, IKB und den Landesbanken vermeiden lassen.
- Die gesetzliche Rentenversicherung hat das Recht erhalten, in Sachen Riester-Vorsorge zu beraten. Zudem ist unter dem Motto „Altersvorsorge macht Schule“ Deutschlands größte unabhängige Bildungsoffensive zur Alterssicherung gestartet worden. An mehr als 500 Volkshochschulen in ganz Deutschland erklären „unabhängige Referenten der Deutschen Rentenversicherung, was sich heute tun lässt, um morgen finanziell abgesichert zu sein“, heißt es in der Eigenwerbung. Getragen wird dies nicht nur von Ministerien und Gewerkschaften und damit auch vom Steuerzahler, sondern auch von Arbeitgeberverbänden (siehe ).
- Das neue Flexi-Gesetz, das im Januar 2009 in Kraft treten soll, sieht vor, bei Zeitwertkonten im Störfall eine Übertragung auf die gesetzliche Rentenversicherung zu ermöglichen, nicht jedoch auf private Anbieter (siehe ).
Bildquelle: / glück im spiel © mp3_master
Autor(en): Detlef Pohl