Die jüngsten Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Doppelbesteuerung von Renteneinkünften (Versicherungsmagazin berichtete) zwingt den Gesetzgeber zum Handeln. Bundesfinanzminister Olaf Scholz kündigte bereits an, nach der Bundestagswahl eine Steuerreform in Angriff nehmen zu wollen. Und was bedeutet die BFH-Entscheidung für die Vermittlerschaft? Versicherungsmagazin hat bei Branchenexperten nachgefragt, ob die BFH-Entscheidung Auswirkungen auf Versicherungsvermittler haben wird.
Norman Wirth, Vorstand der Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, sieht keinen Einfluss auf das Geschäft der Versicherungsvermittler: "Wir sehen - neben der grundsätzlichen Bedeutung für die Ermittlung einer etwaigen doppelten Besteuerung von Renten - keine unmittelbaren Auswirkungen durch diese Urteile auf die Vermittler. Insbesondere, da der BFH urteilte, dass eine Doppelbesteuerung bei Renten aus privaten Kapitalanlageprodukten nicht gegeben ist. Der BFH hat klargestellt, dass es bei privaten Renten, die - anders als gesetzliche Altersrenten - lediglich mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert werden, systembedingt keine Doppelbesteuerung geben kann. Damit ändert sich dort also nichts."
Nicht nur kurzfristige Steuervorteile im Blick behalten
"Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf den Systemwechsel von der vor- zur nachgelagerten Besteuerung und dessen empfindliche Folgen für Rentner. Dieser Systemwechsel vergrößert den ohnehin hohen Bedarf an ergänzender, kapitalgedeckter Vorsorge. Vermittler sollten ihre Kunden nicht ausschließlich nach kurzfristigen Steuervorteilen, sondern auch nach ihrem langfristigen Bedarf unter Berücksichtigung unterschiedlicher Besteuerungsszenarien beraten", rät Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die höchstrichterlicher Entscheidung. BVK-Präsident Michael H. Heinz, erläuterte: „Wir begrüßen, dass der Bundesfinanzhof dem Gesetzgeber klare Vorgaben zur Besteuerung von Renten und Alterseinkünften gemacht hat, um eine drohende überhöhte Steuerlast für viele Rentner in den kommenden Jahren zu verhindern. Schließlich hat eine faire Besteuerung direkten Einfluss auf die Höhe ihrer Alterseinkünfte. Und gerade Bezieher von Alterseinkünften sollten nach ihrer jahrzehntelangen Berufszeit nicht doppelt besteuert werden. Nun muss man schauen, wie das Bundesfinanzministerium in der nächsten Legislaturperiode den steuerlichen Änderungsbedarf, der sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs ergibt, umsetzt.“
Autor(en): versicherungsmagazin.de