Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist für 71 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland kein Begriff. Und rund die Hälfte der Arbeitnehmer nutzt entsprechende Angebote zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ihrer Arbeitgeber nicht. Auch der Anfang 2019 für Neuverträge verpflichtend eingeführte Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bei Sozialversicherungsersparnis konnte Arbeitnehmer kaum zum Abschluss animieren.
Zu diesen Ergebnissen kommt der "Trendmonitor Finanzdienstleistungen" des Marktforschungsinstituts Nordlight Research, für den rund 1.000 erwerbstätige Bundesbürger ab 18 Jahren im August und September zu ihrer Einstellung gegenüber bAV und Berufsunfähigkeitsversicherung befragt wurden.
Frauen schließen wenige bAV-Verträge ab
Aber auch Arbeitgeber, darunter vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen, bleiben bei der bAV eher verhalten und motivieren ihre Mitarbeiter nur selten zum Abschluss eines Vertrags. So hat laut Studie nur etwa jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland eine bAV abgeschlossen - Tendenz: stagnierend.
Dabei schließen Frauen noch seltener einen bAV-Vertrag als Männer, schreibt Springer-Autorin Constanze Hintze im Beitrag "Rente statt Gehalt: die betriebliche Altersvorsorge rechnet sich". "Die Verbreitung schwankt zudem nach Bundesland, Unternehmensgröße und Branche. Bei kleineren Betrieben, Arztpraxen, sozialen Einrichtungen und der Gastronomie, also Branchen in denen traditionell viele Frauen arbeiten, ist die bAV-Quote sehr gering."
Beschäftigten fehlt das Know-how
Aus Sicht der Arbeitnehmer sollten Unternehmen ihre bAV-Engagements aktiver anbieten, zeigt die Befragung. Das wünschen sich vor allem Mitarbeiter mittelständischer Betriebe. Denn viele Beschäftigte sind über Altersvorsorge und entsprechende Produkte kaum informiert und sehen ihren Arbeitgeber in der Pflicht. Jedoch schreckt auch viele die Höhe des Eigenbetrags oder Zweifel an der Rentabilität.
Kommt es zum Abschluss einer bAV, wird diese laut Umfrage allerdings in 74 Prozent der Fälle vom Arbeitgeber initiiert. "Primär entscheidend ist am Ende meist der Arbeitgeberzuschuss. Aktuell sind etwa ein Drittel der bisher abgeschlossenen bAV-Verträge rein arbeitgeberfinanziert, zwei Drittel hingegen über Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss", heißt es in der Studie.
Zu viel Aufwand für KMU
Aufgrund dieser Ergebnisse macht Torsten Melles, Geschäftsführer bei Nordlight Research, auch den Arbeitgeber als "zentrale Stellschraube" für die Stärkung der bAV aus. "Um die politischen Ziele des BRSG zu erreichen, braucht es insbesondere für kleinere und mittlere Arbeitgeber stärkere Impulse. Vermehrte fachliche Unterstützung, positive Vermittlungsanreize und auch eine Reduzierung der Verwaltungsaufwände können Ansatzpunkte sein, die bAV aus ihrem gegenwärtigen Status als eher ungeliebtes Low-Involvement-Produkt herauszuholen."
Doch trotz der ernüchternden Zahlen, möchte "return"-Autor Peter Hanser die betriebliche Altersversorgung nicht abschreiben. Im Beitrag "Hemmnisse für Betriebsrenten?" (Ausgabe 4/2019) schreibt er:
"Im Mittelstand gibt es positive Entwicklungen, wie eine Befragung von Generali ergab. Fast jeder zweite der 200 befragten Verantwortlichen gab an, sein Angebot für die betriebliche Altersversorgung entsprechend den BRSG-Möglichkeiten auszubauen. Das entspricht einer Verdoppelung gegenüber der Umfrage aus dem Vorjahr. (…) Der Mittelstand hat die Bedeutung für seine Mitarbeiter erkannt. Für sie ist eine Arbeitgeberbeteiligung an der Rente neben flexiblen Arbeitsmodellen und Homeoffice-Angeboten eines der drei wichtigsten Instrumente."
Weniger Komplexität und einfache Umsetzung für Nutzer seien die größten Herausforderungen. "Denn komplizierte Gesetze kosteten Geld und seien ungerecht, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen", so Hanser.
Autor(en): Angelika Breinich-Schilly