Walter Riester: Monitor-Aussage ist unseriös

"Zynisch pessimistisch" nennt Walter Riester die Botschaft, die kürzlich durch den Beitrag in der Fernsehsendung Monitor in Sachen Riester-Rente öffentlich wurde. Der ehemalige Bundessozialminister will in einer offiziellen Stellungnahme deutlich machen, dass sich die nach ihm benannte private zusätzliche Altersversorgung gerade für Geringverdiener lohne. Die Monitor-Redakteure hatten das Gegenteil behauptet.

Walter Riester, der seit 2002 SPD-Bundestagsabgeordneter ist, spricht von einer "unseriösen, verzerrenden und grundlos verunsichernden Darstellung" des Themas "Riester-Rente und Geringverdiener" in der Sendung Monitor am 9. Januar 2008. Riester: "Die aufgestellten Behauptungen fußen auf einer völligen Verzerrung der Situation und Funktionsprinzipien der Gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind unseriös und wurden wider besseres Wissen aufgestellt."

Mit den drei Säulen "gesetzliche Rentenversicherung", "private Altersvorsorge" und "betriebliche Alterssicherung" verfüge Deutschland über ein stabiles, belastbares, flexibles und zukunftsfähiges Renten- und Altersvorsorgesystem. Hinzu komme mit der bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter - eingeführt im Jahr 2003 - ein richtiges und wichtiges, zielgerichtetes und effizientes Instrument zur Armutsvermeidung. Der Deutsche Rentenversicherung Bund hatte den Riester-Rente-Beitrag in der ARD-Sendung Monitor bereits kritisiert (siehe auch )

Bei Geringverdienern staatliche Föderquoten bis zu 90 Prozent
Walter Riester empört sich: "Die Behauptung, für Geringverdiener sei der Abschluss einer Riester-Rente nicht sinnvoll, ist falsch. Das Gegenteil ist richtig: Gerade für Geringverdiener ist die staatliche Förderung so hoch (die Förderquoten betragen bis zu 90 Prozent), dass bei seriöser Betrachtung gerade auch Geringverdiener bei der Riester-Rente mitmachen sollten." Die These "Geringverdiener lassen besser die Finger von der Riester-Rente, da sie im Alter sowieso von der Sozialhilfe leben werden", könne nicht überzeugen. Mit der gleichen zynisch-pessimistischen Grundeinstellung könnte man sämtliche Sparvorgänge und in letzter Konsequenz auch die Erwerbstätigkeit einstellen und auf die Versorgung durch das Gemeinwesen - nicht erst im Alter - vertrauen. Allerdings hatte bereits Professor Bert Rürup, Vorsitzender des Sachverständigenrates, auf die zu erwartende Debatte bei Riester-Renten für Geringverdiener hingewiesen: "Ein Problem bei der Riester-Rente besteht darin, dass die Auszahlungen auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden."

Das Thema beschäftigt jetzt auch die private Versicherungswirtschaft. Das bisherige Werbeargument, mit wenig Geld die private Altersversorgung durch staatliche Zulagen und Förderungen aufzustocken, muss neu überdacht werden. Immer mehr Bundesbürger werden im Alter wenig mehr als eine Grundsicherung bei der Rente erwarten, rechnen die Statistiker vor. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhielten Ende 2006 etwa 371.000 über 65-jährige Bundesbürger die so genannte Grundsicherung. Sie wird gezahlt, wenn das Gesamteinkommen eines Ruheständlers monatlich unter 660 Euro liegt. Hat eine Rentnerin beispielsweise lediglich ein Monatseinkommen von 400 Euro, legt der Staat 260 Euro oben drauf. Würde die Rentnerin zusätzlich zu den 400 Euro eine Riester-Rente von 200 Euro beziehen, bekäme sie vom Sozialamt nur noch 60 Euro. Sie hätte damit unterm Strich umsonst geriestert.

Unverantwortlich, von der Riester-Rente abzuraten
"Wir fordern seit längerem, die Vollanrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter aufzuheben. Es sind schnelle politische Maßnahmen erforderlich, um sicherzustellen, dass sich Eigenvorsorge immer lohnt", teilt dazu der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Es sei aber auf jeden Fall unverantwortlich, nun von der Riester-Rente gänzlich abzuraten. "Zum einen müssen gerade Geringverdiener nur einen sehr kleinen Eigenbeitrag (ab fünf Euro pro Monat) leisten, um die volle Förderung zu erhalten. Auf der anderen Seite entfällt der Anspruch auf eine Grundsicherung bei sonstigen Ersparnissen oder zusätzlichen Einkünften bestimmter Höhe, etwa aus privater und betrieblicher Altersversorgung, Zinsen, Unterhaltsansprüchen, sowie bei entsprechendem Alterseinkommen des Partners und wenn durch Änderungen in der persönlichen Erwerbsbiographie wieder höhere Ansprüche bei der gesetzlichen Rente erworben werden", rechnet ein GDV-Sprecher vor.

Bildquelle: Pixelio

Autor(en): Ellen Bocquel

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